Der Europäische Rat, in dem derzeit neben dem Kommissionspräsidenten die Staats- bzw. Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten vertreten sind, wird durch den Vertrag von Lissabon erstmals zu einem Organ der EU (Europäischen Union) erhoben.
Er gibt die für die Entwicklung der Union erforderlichen Impulse und definiert ihre allgemeinen politischen Ziele und Prioritäten. Neu ist allerdings, dass er zu diesem Zweck auch bindende Rechtsakte (Europäische Beschlüsse) erlassen kann.
Der Europäische Rat tagt vierteljährlich und wird von einem neu im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Präsidenten einberufen. Dieser wird für eine Amtszeit von 2,5 Jahren von den Mitgliedstaaten bestellt.