Das Europäische Parlament (EP) ist auch nach dem Vertrag über die Europäische Union (EU) das in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen – jeweils für eine Amtsperiode von fünf Jahren – direkt gewählte Vertretungsorgan der Bürgerinnen und Bürger der EU.

Es soll auch weiterhin gemeinsam mit dem Ministerrat die Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse ausüben und bestimmte Kontroll- und Beratungsfunktionen erfüllen.
Durch den Vertrag über die Arbeitsweise der EU  (Vertrag von Lissabon) werden die Mitwirkungsrechte des EP im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in den Bereichen Gemeinsame Agrarpolitik, Justiz und Inneres sowie Handelspolitik ausgeweitet.

Für die Zusammensetzung des EP gilt wie bisher das Prinzip, dass die Mitgliedstaaten je nach ihrer Bevölkerungszahl vertreten sein sollen, wobei die kleineren Staaten bevorzugt werden. Die Gesamtzahl der Abgeordneten wurde nach dem Brexit am 1. Februar 2020 auf 705 reduziert. Die Mindestzahl pro Mitgliedstaat beträgt sechs Sitze, die Höchstzahl 96.

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