Die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) besteht in der Sicherstellung der Wahrung des Gemeinschaftsrechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge sowie des Sekundärrechts (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen).

Der Vertrag von Lissabon weitet den sachlichen Zuständigkeitsbereich des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus, sodass nur mehr die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie einige Aspekte der gerichtlichen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit von der Gerichtsbarkeit des EuGH ausgenommen sind. Auch die Beschlüsse des Europäischen Rates können zukünftig vom EuGH überprüft werden.

Der Rechtsschutz einzelner Personen gegen Handlungen der EU wurde durch den Vertrag von Lissabon ebenfalls verbessert.

Weiterführende Informationen

Der Europäische Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof – Rechtssprechung