Der Vertrag von Lissabon bekräftigt die Rolle der Europäischen Kommission (EK) als Förderin der allgemeinen europäischen Interessen der Union und als Hüterin der Anwendung des Unionsrechts. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, Gesetzesinitiativen einzubringen.

Nach wie vor ist jedes Mitgliedsland durch ein Kommissionsmitglied vertreten. Um die Ausgewogenheit zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, ist ein System der gleichberechtigten Rotation vorgesehen.

Ein Mitglied der Kommission bekleidet die neugeschaffene Funktion eines Hohen Vertreters (Vertreterin) für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.

Weiterführende Informationen

Europäische Kommission
Europäische Kommission – Vertretung in Österreich
Vertretungen der Europäischen Kommission in den Mitgliedstaaten