Die Europäische Union ist mehr als nur eine Länderkonföderation, aber kein Bundesstaat. Ihre Struktur lässt sich keiner traditionellen rechtlichen Kategorie zuordnen. Sie ist einzigartig, ihr Beschlussfassungssystem hat sich seit ihrer Gründung kontinuierlich weiterentwickelt.

Die Verträge bilden die Grundlage eines umfangreichen sekundären Rechts, das sich unmittelbar auf das Leben der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auswirkt.

Diese Rechtsvorschriften sind das Ergebnis der Entscheidungen des Rates als Vertreter der nationalen Regierungen, des Europäischen Parlaments als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger sowie der Europäischen Kommission, die von den Regierungen unabhängig ist und die gemeinsamen Interessen Europas wahrt.