Als sonstige Organe und Einrichtungen nennt der Vertrag von Lissabon die Europäische Zentralbank, den Rechnungshof und die beratenden Einrichtungen Ausschuss der Regionen und Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Als sonstige Organe und Einrichtungen nennt der Vertrag von Lissabon

  • die Europäische Zentralbank,
  • den Rechnungshof und
  • die beratenden Einrichtungen, wie

Ausschuss der Regionen und Wirtschafts- und Sozialausschuss.

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