Als sonstige Organe und Einrichtungen nennt der Vertrag von Lissabon die Europäische Zentralbank, den Rechnungshof und die beratenden Einrichtungen Ausschuss der Regionen und Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Als sonstige Organe und Einrichtungen nennt der Vertrag von Lissabon
- die Europäische Zentralbank,
- den Rechnungshof und
- die beratenden Einrichtungen, wie
Ausschuss der Regionen und Wirtschafts- und Sozialausschuss.
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