Die Europäische Union
Die Europäische Union mit ihren 27 Mitgliedstaaten ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen Entwicklungsprozesses, der von vorsichtigen Anfängen ausgehend eine stetig steigende Zusammenarbeit von europäischen Staaten mit sich brachte. So sind auch ihr Gefüge und ihre Organisationsstrukturen vielschichtig und weisen sowohl Elemente einer „Internationalen Organisation“ als auch staatliche Elemente auf.
Internationale Organisation
Der Begriff „Internationale Organisation“ stammt aus dem Völkerrecht, das das Verhältnis zwischen Staaten regelt. In einer Internationalen Organisation schließen sich Staaten zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele zusammen. In ihr sind normalerweise die Bürgerinnen und Bürger der einzelnen Mitgliedstaaten an der Willensbildung nicht beteiligt, sondern Entscheidungen werden von den Staatenvertretern und eigenen Gremien der Internationalen Organisation getroffen. So können sich auch primär nur Staaten auf deren Recht berufen. Internationale Organisationen sind z. B. die Vereinten Nationen (UNO), Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Organisation erdölexportierender Länder (OPEC), Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
Staat
Die Aufgabe eines Staates ist es unter anderem, die Ordnungs- und Schutzfunktion für seine Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen. In demokratischen Staaten ist das Volk oberster Entscheidungsträger, weshalb Volksvertreter in die maßgeblichen Organe der Staatsorganisation gewählt werden (Parlament, Bundespräsident, …). Im Gegensatz zu Internationalen Organisationen können sich in Staaten die Bürgerinnen und Bürger direkt auf das innerstaatliche Recht berufen.