25 Jahre EU Beitritt 04_EU Basisbildung - 01 - AdobeStock_288939244_Editorial_Use_Only
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  • Das Europäische Parlament, die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der EU, übt gemeinsam mit dem Rat die Legislativ- und die Haushaltsbefugnisse aus.
  • Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der EU zusammen, um die allgemeinen politischen Ziele festzulegen und in wichtigen Fragen Beschlüsse zu fassen.
  • Der Rat, in dem die Fachminister aus den EU-Mitgliedstaaten vereint sind, tagt häufig, um politische Entscheidungen zu treffen und EU-Rechtsvorschriften anzunehmen.
  • Die Europäische Kommission, die das gemeinsame Interesse der EU vertritt, ist das wichtigste Exekutivorgan. Sie erarbeitet Vorschläge für neue Rechtsvorschriften und sorgt dafür, dass die Politik der EU ordnungsgemäß umgesetzt wird.

DIE BESCHLUSSFASSUNGSORGANE

Die Europäische Union ist kein Bundesstaat, aber doch mehr als nur eine Länderkonföderation. Ihre Struktur lässt sich keiner traditionellen rechtlichen Kategorie zuordnen. Sie ist historisch einzigartig, und ihr Beschlussfassungssystem hat sich in den zurückliegenden rund 60 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Die Verträge, das sogenannte Primärrecht, bilden die Grundlage eines umfangreichen sekundären (oder abgeleiteten) Rechts, das sich unmittelbar auf das Leben der EU-Bürger auswirkt. Das Sekundärrecht besteht überwiegend aus Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen, welche die EU-Organe angenommen haben. Diese Rechtsvorschriften sind, wie generell alle EU-Maßnahmen, Ergebnis der Entscheidungen des Europäischen Parlaments als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, des Rates als Vertreter der nationalen Regierungen und der Europäischen Kommission als dem von den Regierungen unabhängigen Exekutivorgan, das die gemeinsamen Interessen Europas wahrt. Wie im Folgenden dargestellt, spielen auch noch weitere Organe und Einrichtungen eine Rolle.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist das gewählte Organ, das die Bürgerinnen und Bürger der EU vertritt. Es überwacht die Aktivitäten der EU und verabschiedet gemeinsam mit dem Rat EU-Rechtsvorschriften. Seit 1979 werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) alle fünf Jahre in allgemeiner Wahl direkt gewählt. 2014 wurde der Deutsche Martin Schulz (Progressive Allianz der Sozialdemokraten) für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren als Präsident des Europäischen Parlaments wiedergewählt. Grundlage hierfür war eine Vereinbarung zwischen den drei großen Fraktionen der proeuropäischen Mehrheit, d. h. der Europäischen Volkspartei, den Sozialisten und den Liberalen. Nach den neuerlichen Europawahlen 2019 wurde David Sassoli (S&D – Progressive Allianz der Sozialdemokraten) am 3. Juli 2019 im 2. Wahlgang für die erste Halbzeit zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt. Die Nominierung entsprang diesmal einem umfangreichen ‚Personalpaket‘, dass die Staats- und Regierungschefs für die Besetzung von Spitzenpositionen in den Organen der EU für die Periode 2019 bis 2024 entworfen hatten. Das langjährige österreichische Mitglied im Europäischen Parlament, Othmar Karas, wurde zu einem seiner 14 Vizepräsidenten gewählt. Die großen Debatten des Parlaments, an denen grundsätzlich alle MdEP teilnehmen, finden in den monatlichen Plenartagungen statt, normalerweise in Straßburg, sonst in Brüssel. Die Vorarbeiten erfolgen in der Regel ebenfalls in Brüssel: Die „Konferenz der Präsidenten“ (bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden und dem Parlamentspräsidenten) legt die Tagesordnung für die Plenartagungen fest, und 20 parlamentarische Ausschüsse erarbeiten die legislativen Änderungsanträge, die erörtert werden sollen. Die laufende Verwaltung des Parlaments obliegt seinem Generalsekretariat, das in Luxemburg und Brüssel angesiedelt ist. Die Fraktionen verfügen jeweils über eigene Sekretariate. Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament je Land nach dem Brexit (1. Februar 2020)
Germany 96
France 79
Italy 76
Spain 59
Poland 52
Romania 33
Netherlands 29
Greece 21
Belgium 21
Portugal 21
Czech Republic 21
Hungary 21
Sweden 21
Austria 19
Bulgaria 17
Denmark 14
Slovakia 14
Finland 14
Ireland 13
Croatia 12
Lithuania 11
Slovenia 8
Latvia 8
Estonia 7
Cyprus 6
Luxembourg 6
Malta 6
TOTAL 705
(Quelle: https://www.europarl.europa.eu/austria/de/aktuell-presse/meldungen/2020-meldungen/februar-2020/pr-2020-feb-1.html) Das Parlament beteiligt sich auf zweierlei Weise an der Gesetzgebungstätigkeit der EU: Im Rahmen der „Mitentscheidung“, d. h. des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, entscheidet das Parlament gemeinsam mit dem Rat über die Gesetzgebung in allen Politikbereichen, in denen bei den Abstimmungen im Rat eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon betrifft dies etwa 95 % der gesetzgeberischen Tätigkeit der EU. Rat und Parlament können sich nach der ersten Lesung auf einen Standpunkt einigen. Haben sie nach der zweiten Lesung keine Einigung erzielt, wird der Vorschlag einem Vermittlungsausschuss vorgelegt. Im Rahmen des „Zustimmungsverfahrens“ ratifiziert das Parlament die (von der Kommission ausgehandelten) internationalen Abkommen der Europäischen Union; dies betrifft u. a. alle neuen Verträge zur Erweiterung der Europäischen Union. Das Europäische Parlament entscheidet auch gemeinsam mit dem Rat über den (von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen) EU-Haushalt. Es kann den Haushaltsentwurf ablehnen. Wenn dies geschieht, was schon mehrfach der Fall war, muss das gesamte Haushaltsverfahren neu aufgerollt werden. Über seine Haushaltsbefugnisse nimmt das Parlament in erheblichem Maße Einfluss auf die EU-Politik. Nicht zuletzt übt das Europäische Parlament die demokratische Kontrolle über die Union und insbesondere die Europäische Kommission aus. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre gewählt. Die achte Direktwahl fand vom 22. bis 25. Mai 2014 statt. 42,5 % der 380 Millionen Wahlberechtigten nahmen an der Wahl teil. Damit lag die Wahlbeteiligung in etwa auf dem Niveau der vorangegangenen Wahl im Jahr 2009. Die neunte Direktwahl erfolgte vom 23. bis 26. Mai 2019. Die Wahlbeteiligung mit 50,63% war wesentlich höher und die höchste seit 1994 (EU mit noch 12 Mitgliedsländern). Es waren mit 427 Millionen BürgerInnen auch deutlich mehr Personen wahlberechtigt als noch 2014. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon traten die EU-weiten Parteien 2014 erstmals mit einem Spitzenkandidaten an, der gleichzeitig Kandidat für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission war. Da die Europäische Volkspartei die meisten Sitze errang, beschloss der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit, den Kandidaten dieser Partei, den früheren luxemburgischen Premierminister Jean-Claude Juncker, für das Amt zu nominieren. Eine große Mehrheit der Abgeordneten gab ihm ihre Stimme (422 stimmten für, 250 gegen ihn, und 47 enthielten sich). Auch 2019 trat ein Großteil der EU-weiten Parteien wieder mit Spitzenkandidaten an. Die zwei größten Parteien mussten jedoch Stimmenverluste hinnehmen. In einem umfassenden Personalpaket einigten sich der Europäische Rat (das sind die Staats- und Regierungschef) mitunter darauf, dass die frühere Verteidigungsministerin Deutschlands, Ursula von der Leyen, für das Amt der Präsidentin der Europäischen Kommission nominiert wurde. Diese Vorgangsweise war eine klare Abkehr von dem rechtlich nicht in den Verträgen vorgesehenen aber faktisch 2014 praktizierten ‚Spitzenkandidaten-System‘. Im Anschluss daran fanden im Parlament die Anhörungen der 27 von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder statt, bei denen ihre Eignung für das Amt geprüft wurde, bevor die Kommission insgesamt die Zustimmung des Parlaments erhielt. Das Parlament kann die gesamte Kommission jederzeit durch einen Misstrauensantrag zum Rücktritt zwingen. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Durch Anfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Kommission und den Rat überwacht das Parlament außerdem die laufende Verwaltung der EU-Politik. Mitglieder des Europäischen Parlaments und Abgeordnete der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten arbeiten häufig eng zusammen. Das geschieht innerhalb der politischen Parteien und in für diesen Zweck eingerichteten Fachgremien. Seit 2009 ist die Rolle der nationalen Parlamente in der EU im EU-Vertrag festgeschrieben. Sie können sich zu allen neuen Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission äußern und so sicherstellen, dass der Grundsatz der Subsidiarität befolgt wird. Dieser besagt, dass sich die EU nur mit Fragen beschäftigten sollte, die auf europäischer Ebene wirksamer geregelt werden können als auf nationaler oder regionaler Ebene.

Der Europäische Rat

Der Europäische Rat ist das oberste politische Organ der EU. Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten sowie der Präsident der Europäischen Kommission an. Normalerweise kommt er vier Mal jährlich in Brüssel zusammen. Der Europäische Rat hat einen ständigen Präsidenten, dessen Aufgabe es ist, die Arbeit des Europäischen Rats zu koordinieren und ihre Kontinuität zu gewährleisten. Der ständige Präsident wird (von einer qualifizierten Mehrheit der Mitglieder) für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Amtsinhaber ist seit dem 1. Dezember 2014 der frühere polnische Premierminister Donald Tusk. Ergänzung: Seit 1. Dezember 2019 ist Charles Michel, der frühere Premierminister des Königreichs Belgiens, ständiger Präsident des Europäischen Rates. Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten fest. Er gibt die für die wichtigsten politischen Initiativen der EU erforderlichen Impulse und fasst Beschlüsse über wichtige Fragen, für die auf Ministerebene kein Konsens gefunden werden konnte. Darüber hinaus befasst sich der Europäische Rat im Rahmen der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“, einem Mechanismus zur Koordinierung der Außenpolitik der EU-Mitgliedstaaten, auch mit aktuellen internationalen Problemen.

Der Rat

Der Rat (auch „Ministerrat“) besteht aus Ministern der nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten führen im Rat turnusmäßig sechs Monate lang den Vorsitz. An jeder Ratstagung nimmt ein Minister pro Mitgliedstaat teil. Welche Minister dies jeweils sind, hängt davon ab, welches Thema auf der Tagesordnung steht: Außenbeziehungen, Landwirtschaft, Industrie, Verkehr, Umwelt usw. Turnusmäßiger Vorsitz im Ministerrat Den Vorsitz bei den Tagungen des Rates der Außenminister führt die Hohe Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, die auch Vizepräsidentin der Kommission ist. Dieses Amt bekleidet seit November 2014 die frühere italienische Außenministerin Federica Mogherini. Frau Federica Mogherini wurde mit der neuen Kommission durch Josep Borell in der Funktion als Hohe/r Vertreter/in der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik mit 1. Dezember 2019 – Antritt der neuen Europäischen Kommission – abgelöst. Josep Borell war zuvor Spaniens Außenminister. Von 2004 bis 2007 war er bereits Präsident des Europäischen Parlaments. Die wichtigste Aufgabe des Rates ist die Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften. In der Regel teilt er sich diese Verantwortung mit dem Europäischen Parlament. Der Rat und das Parlament entscheiden auch gemeinsam über den EU-Haushalt. Ferner unterzeichnet der Rat internationale Abkommen, die von der Kommission ausgehandelt wurden. Abhängig vom Beschlussgegenstand entscheidet der Rat mit einfacher Mehrheit, „qualifizierter Mehrheit“ oder einstimmig. Bei wichtigen Fragen, wie Steuern, Vertragsänderungen, einer neuen gemeinsamen Politik oder dem Beitritt eines neuen Mitgliedstaats, ist Einstimmigkeit erforderlich. In den meisten anderen Fällen reicht die qualifizierte Mehrheit. Das bedeutet, dass für einen Ratsbeschluss die sogenannte „doppelte Mehrheit“ erforderlich ist: Ein Beschluss gilt dann als angenommen, wenn ihn 55 % der Mitgliedstaaten (16 der 28 Länder) befürworten und wenn auf diese Mitgliedstaaten mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU (rund 332 der 510 Millionen Bürgerinnen und Bürger) entfallen. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU (Brexit) mit 31. Jänner 2020 sind für die „doppelte Mehrheit“ 15 der 27 Mitgliedstaaten erforderlich und auf diese müssen dann rund 290 von 447 Millionen BürgerInnen entfallen. Bei Einführung des Euro wurde im Rat ein neues Gremium eingerichtet, die „Euro-Gruppe“. An ihren Tagungen nehmen die Wirtschafts- und Finanzminister der 19 Länder des Euro-Raums teil.

Die Europäische Kommission

Die Kommission ist eines der wichtigsten Organe der EU. Nur sie hat das Recht, Vorschläge für neue Rechtsvorschriften der EU zu erarbeiten, die sie dann an den Rat und das Parlament zur Erörterung und Annahme übermittelt. Die Kommissionsmitglieder („Kommissarinnen und Kommissare“) werden im Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten für eine fünfjährige Amtszeit benannt und müssen vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Die Kommission ist gegenüber dem Parlament verantwortlich, und die gesamte Kommission muss zurücktreten, wenn das Parlament ihr das Misstrauen ausspricht. Die Europäische Kommission besteht aus einem Kommissionsmitglied aus jedem EU-Mitgliedstaat, einschließlich des Präsidenten der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der zugleich einer der Vizepräsidenten der Kommission ist. Die gegenwärtige Kommission unter ihrem Präsidenten Jean-Claude Juncker trat ihr Amt am 1. November 2014 an. Kommissionspräsident Juncker hat sieben Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen ernannt, die für die Koordinierung der Arbeit verantwortlich sind und dafür sorgen sollen, dass die Kommission sich auf vorrangige Fragen wie Arbeitsplätze und Beschäftigung, digitaler Binnenmarkt, Energie und Klimawandel und Wirtschafts- und Währungsunion konzentriert. Der Kommissionspräsident hat Frans Timmermans zum Ersten Vizepräsidenten mit Zuständigkeit für bessere Rechtsetzung und interinstitutionelle Beziehungen ernannt, mit dem Auftrag, über die Fokussierung der Kommission auf die wichtigsten Fragen und die Achtung des Subsidiaritätsgrundsatzes zu wachen. Die seit 1. Dezember 2019 im Amt befindliche Präsidentin der Europäischen Kommission hat das System der Vizepräsidentschaft geändert. Der Präsidentin zur Seite stehen nun drei Exekutiv-VizepräsidentenInnen, die ganz wichtige und große Prioritäten der EU-Politiken, wie den „Europäischen Grünen Deal“, die Digitalisierung und eine „Wirtschaft im Dienste der Menschen“ lenken. Ein weiterer großer Bereich ist „ein starkes Europa in der Welt“, für den der Vizepräsident und gleichzeitige Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständig ist. Darüber hinaus hat die Präsidentin vier weitere Mitglieder der Kommission, die selbst für weitere Sachbereiche zuständig sind und die sie als VizepräsidentIn vertreten können. Die Kommission genießt in der Ausübung ihrer Befugnisse große Unabhängigkeit. Ihre Aufgabe ist es, das gemeinsame Interesse zu wahren, d. h., sie darf von den nationalen Regierungen keinerlei Weisungen entgegennehmen. Als „Hüterin der Verträge“ hat sie sicherzustellen, dass die von Rat und Parlament verabschiedeten Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, kann die Kommission den zuwiderhandelnden Mitgliedstaat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. Als Exekutive der EU setzt die Kommission die Ratsbeschlüsse um, beispielsweise in der Gemeinsamen Agrarpolitik. Sie verfügt über weitreichende Befugnisse zur Durchführung der gemeinsamen EU-Politiken, z. B. in den Bereichen Forschung und Technologie, Entwicklungshilfe und Regionalpolitik. Dazu gehört auch die Verwaltung der entsprechenden Haushaltsmittel. Unterstützt werden die Kommissionsmitglieder von Beamten, die hauptsächlich in Brüssel und Luxemburg arbeiten. Bestimmte technische und wissenschaftliche Aufgaben übernehmen außerdem Agenturen, die ihren Sitz in anderen europäischen Städten haben.

Der Gerichtshof

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seinen Sitz in Luxemburg. Er besteht aus jeweils einem Richter aus jedem EU-Mitgliedstaat; den Richtern stehen elf Generalanwälte zur Seite. Sie werden einvernehmlich von den Regierungen der Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt (eine Wiederernennung ist möglich). Ihre Unabhängigkeit ist garantiert. Aufgabe des Gerichtshofs ist es, darüber zu wachen, dass das EU-Recht eingehalten wird und die Verträge korrekt ausgelegt und angewendet werden.

Die Europäische Zentralbank

Die in Frankfurt angesiedelte Europäische Zentralbank (EZB) ist für die Verwaltung des Euro und die Währungspolitik der EU verantwortlich (siehe Kapitel 7 „Der Euro“). Der EZB-Rat als oberstes Beschlussorgan setzt sich aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 19 Mitgliedstaaten des Euro-Raums zusammen. Die Hauptaufgaben der Zentralbank sind die Wahrung der Preisstabilität im Euro-Raum und die Bankenaufsicht. Seit 2011 ist der ehemalige Präsident der italienischen Zentralbank Mario Draghi Präsident der Europäischen Zentralbank. Nach Auslaufen der achtjährigen Amtsperiode von Mario Draghi wurde am 18. Oktober 2019 Christine Lagarde mit 1. November 2019 als neue Präsidentin der Europäischen Zentralbank vom Europäischen Rat für eine eben solange Amtszeit ernannt. Christine Lagarde war zuvor die geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds.

Der Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof wurde 1975 errichtet und hat seinen Sitz in Luxemburg. Dem Rechnungshof gehört ein Mitglied aus jedem EU-Land an. Die Mitglieder werden einvernehmlich von den Mitgliedstaaten nach Anhörung des Europäischen Parlaments für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Der Rechnungshof überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union und vergewissert sich, dass der EU-Haushalt wirtschaftlich geführt wird.

ANDERE EINRICHTUNGEN

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

In einer Reihe von Politikbereichen konsultieren der Rat und die Europäische Kommission den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, bevor sie einen Beschluss fassen. Dessen Mitglieder, die vom Rat für fünf Jahre ernannt werden, vertreten die verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen, die die „organisierte Zivilgesellschaft“ bilden.

Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen besteht aus Vertretern der Regionen und Kommunen. Sie werden von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Rat für eine fünfjährige Amtszeit ernannt. Rat und Kommission müssen den Ausschuss bei Angelegenheiten, die für die Regionen relevant sind, anhören. Er kann außerdem aus eigener Initiative Stellungnahmen abgeben.

Die Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank vergibt Darlehen und übernimmt Garantien, um die weniger entwickelten Regionen der EU zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Sie hat ihren Sitz in Luxemburg.

Der Europäische Bürgerbeauftragte

Der oder die Bürgerbeauftragte wird vom Europäischen Parlament für fünf Jahre gewählt (eine Wiederwahl ist möglich). Er bzw. sie geht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Organe nach. Beschwerden können Bürgerinnen und Bürger der EU sowie in der Union ansässige Unternehmen und Personen einreichen. Seit 2013 übt die ehemalige irische Ombudsfrau Emily O’Reilly das Amt der Europäischen Bürgerbeauftragten aus. © Europäische Union 2017 Europa in 12 Lektionen Europäische Kommission Generaldirektion Kommunikation Referat Bürgerinformation 1049 Brüssel BELGIEN