Die Unionsbürgerschaft stellt ein einzigartiges Konzept dar. Wenn du die Staatsangehörigkeit eines der 27 EU-Mitgliedstaaten besitzt, giltst du automatisch auch als EU-Bürgerin oder EU-Bürger. Dadurch genießt du bestimmte Rechte und Vorteile, die sich von der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats unterscheiden. Außerdem gelten diese Rechte in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Was bedeutet das in der Praxis? Das bedeutet zum Beispiel, dass du in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben und arbeiten kannst, ohne ein Visum, eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis zu benötigen. Die Unionsbürgerschaft bedeutet ebenfalls, dass du dich bei Problemen an einem Ort außerhalb der EU, an dem sich keine Botschaft oder Konsulat deines EU-Mitgliedstaats befindet, an einen anderen dort vertretenen EU-Mitgliedstaat wenden können. Bei der Unionsbürgerschaft geht es ebenso darum, eine aktive Rolle im demokratischen Prozess einzunehmen und die in der gesamten EU geltenden Vorschriften mitzugestalten. Du kannst bei Kommunal- und Europawahlen wählen und kandidieren, auch wenn du in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebst. Die Unionsbürgerschaft kann eine Welt voller Möglichkeiten öffnen. In dieser Broschüre erfährst du, was du über deine Rechte wissen musst und wie du diese als EU-Bürgerin oder -Bürger am besten nutzen kannst.
Ausgabe: 2024