Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung von Medienfreiheit und investigativen Journalismus in der EU veröffentlicht. Die Aufforderung richtet sich an Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen und Hochschulen, wobei an jedem Projekt Partner aus mindestens zwei Ländern beteiligt sein sollen. Insgesamt stehen 3,9 Mio. Euro bereit. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist Teil einer Reihe von EU-kofinanzierten Projekten zur Förderung von Medienpluralismus und -freiheit.
Hintergrund und Ziele des Programms
Ziel der EU-Förderung ist es, die zuverlässige und umfassende Information der breiten Öffentlichkeit und der europäischen Institutionen sicherzustellen. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht von September 2020 hat aufgezeigt, welchen Gefahren Investigativ-Journalisten bei ihrer täglichen Arbeit ausgesetzt sind: Sie werden unter anderem sowohl physisch als auch online bedroht. Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen ist ein weiteres konkretes Beispiel für die Unterstützung des Journalismus bei der Bewältigung der Krise, die den Mediensektor besonders hart trifft, damit die Journalistinnen und Journalisten ihre wertvolle Arbeit fortsetzen können, die für den Erhalt einer gesunden Demokratie unentbehrlich ist.
Der Investigativ-Journalismus soll auch dem Qualitätsjournalismus allgemein dienen, indem sie es Journalisten und Journalistinnen ermöglicht, die Fähigkeiten und das Know-how zu erwerben, die zur Bewahrung und Förderung von Medienfreiheit und die Medienvielfalt in Europa erforderlich sind.
Förderfähige Maßnahmen
Die EU-Kofinanzierung dient u.a. außerdem dazu, die Ausbildung von investigativen Journalisten rechtlich und materiell zu unterstützen. Ferner sind Maßnahmen zum Austausch von Inhalten oder zur Mitgestaltung und Übersetzung journalistischer Artikel von allgemeinem Interesse förderfähig, ebenso wie die Überwachung von Verstößen gegen die Presse- und Medienfreiheit. In drei Pilotprojekten soll ein europaweiter Reaktionsmechanismus bei Verstößen gegen die Presse- und Medienfreiheit aufgebaut, grenzübergreifende Rechercheprojekte unterstützt und der Journalismus und die Medienfreiheit in der EU allgemein gefördert werden.
Förderfähige Einrichtungen
Antragsberechtigt sind NRO, internationale Organisationen und Hochschulen. Voraussetzung einer Förderung ist die Projektteilnahme von Partnern aus mindestens zwei Ländern mit Projektkoordinatoren in der EU.
Einreichfrist
Die Einreichungsfrist läuft am 20. Januar 2021 ab.
Weitere Informationen
Ein Factsheet zu EU-finanzierten Projekten zur Unterstützung von Medienfreiheit und –pluralismus in der EU können Sie hier herunterladen. Weitere Details des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen erhalten Sie hier.