Der Rat der Europäischen Union (EU) ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament das wichtigste Entscheidungsgremium der Union und wird manchmal als „Ministerrat“ bezeichnet.
Im Rat der EU (Ministerrat) werden auch nach dem Vertrag von Lissabon die jeweils zuständigen Fachminister der Mitgliedstaaten vertreten sein. Er bleibt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament der „Hauptgesetzgeber“ der Union. Anders als bisher werden zukünftig die Tagungen des Ministerrats öffentlich abgehalten, wenn über Gesetzesvorhaben verhandelt wird.
In besonders sensiblen Bereichen beschließt der Rat auch weiterhin einstimmig, in der Regel aber mit qualifizierter Mehrheit, die ab November 2009 wie folgt neu errechnet wird. Die qualifizierte Mehrheit wird demnach dann gegeben sein, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 15 Mitgliedstaaten umfassen und mindestens 65 Prozent der Unionsbevölkerung repräsentieren, einem Beschluss zustimmen.