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Blaue Karte EU – Erleichterungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten

Überarbeitete Regeln für die „Blaue Karte EU“ sehen Erleichterungen am Arbeitsmarkt für qualifizierte Drittstaatsangehörige vor. Dies bedeutet vor allem größere Flexibilität und Mobilität in der EU für diese Arbeitskräfte, aber auch verbesserte Chancen für Unternehmen zur Gewinnung von Fachkräften.

Was ist die Blaue Karte und was ermöglicht sie?

Die „Blaue Karte EU“ ist ein Aufenthaltstitel, der in einer EU-Richtlinie über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung geregelt ist. Drittstaatsangehörigen – also Personen, die weder EU-, noch EWR– noch Schweizer Bürger – und die besonders hochqualifiziert sind, kann eine befristete (in der Regel zweijährige) Bewilligung zur Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang ausge­stellt werden.  Diese erleichtert den Zugang zum Arbeitsmarkt, schafft günstige Bedingungen für die Fa­mi­lien­zusam­menführung und den Erwerb des Daueraufenthalts­rechts, sie erleichtert die Mobilität in der EU.

Voraussetzung ist der Nachweis der eines Studiums an einer Hochschule mit einer Min­dest­dauer von drei Jahren sowie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine hoch­qualifizierte Beschäftigung für mindestens ein Jahr. Das Bruttojahresgehalt in Österreich muss mind. 65.600 Euro (2021) betragen, das ist 1,5-fache des durchschnittlichen österreichischen Bruttojahresgehaltes auf Vollzeitbasis. Diese Voraussetzungen wurden immer wieder als zu streng kritisiert.

Überarbeitete Regelungen der Blauen Karte

Deshalb hat die Europäische Kommission im Jahr 2016 einen Vorschlag für die Über­arbeitung der Richtlinie vorgelegt. Die beiden Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat, haben sich kürzlich auf diese neuen Regelungen im Rahmen der überar­beiteten Richtlinie über die Blaue Karte der EU geeinigt. Damit wurde eines der Haupt­ziele des neuen Migrations- und Asylpakets erreicht. Die neuen Regeln für die Blaue Karte beinhalten nämlich u.a. eine effizientere Anwerbung hochqualifizierter Arbeitskräfte, flexiblere Zulassungsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt sowie erweiterte Rechte und mehr Mobi­litäts­möglichkeiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Die neuen Regeln zur Blauen Karte EU im Detail

  • Die bisher erforderliche Mindestdauer eines gültigen Arbeitsvertrags in einem EU-Mitgliedstaat zur Qualifikation für die Blaue Karte EU von 12 Monaten wird auf 6 Monate verkürzt.
  • Die Voraussetzung einer bestimmten Gehaltsschwelle von Erwerbstätigen aus einem Drittstaat zur Qualifikation für die Blaue Karte EU wird auf das 1- bis 1,6-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts des jeweiligen EU-Mitgliedstaats gesenkt.
  • Ein hoher Bildungsabschluss gilt als ein mögliches Kriterium für den Erhalt einer Blauen Karte. Die neue Regelung sieht vor, dass in einigen spezifischen Sektoren ein Hoch­schul­abschluss mit vergleichbarer Berufserfahrung gleichgestellt bewertet wird. Damit soll vor allem die Anerkennung von beruflichen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie erleichtert werden.
  • Um eine größere Flexibilität beim Stellen- oder Arbeitsplatzwechsel zu gewährleisten, sollen Inhaber/innen einer Blauen Karte in den ersten 12 Monaten nur dann einen neuen Arbeitsmarkttest ablegen müssen, wenn sie ihre Position oder ihren Arbeitgeber wechseln möchten. Erst nach Ablauf der ersten 12 Monate muss eine Änderung der Arbeitssituation verpflichtend bei einer nationalen Behörde gemeldet werden.
  • Die Blaue Karte der EU soll auch für hochqualifizierte Personen, die internationalen Schutz genießen,zugänglich gemacht werden.
  • Familienangehörige von hochqualifizierten Arbeitskräften mit einer Blauen Karte sollen diese begleiten dürfen und Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
  • Nach 12 Monaten Beschäftigung im ersten Mitgliedstaat soll es Inhaber/innen einer Blauen Karte und ihren Familienangehörigen erlaubt sein, in einen zweiten Mitglied­staat zu ziehen. Dabei wird die bereits in verschiedenen Mitgliedstaaten erbrachte Arbeitszeit, im Zusammenhang mit einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung in der EU, berücksichtigt.

Mit diesen Änderungen wird der Zugang zur Blauen Karte EU für mehr Personen als bisher erreichbar und erleichtert den legalen Einstieg auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Die EU-Mitgliedstaaten können die nationalen Regelungen, die auf hoch qualifizierte Arbeits­kräfte abzielen, parallel zur Regelung der Blauen Karte beibehalten. In die neuen Vorschriften werden jedoch eine Reihe von Bestimmungen aufgenommen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, damit Blaue Karte-Inhaber/innen und ihre Familien gegenüber solchen von nationalen Genehmigungen nicht benachteiligt sind.

Was sind die nächsten Schritte?

Nachdem das Europäische Parlament und der Rat die Einigung förmlich angenommen haben, müssen die EU-Mitgliedstaaten die Bestimmungen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.