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Die Woche im Blick

Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für Österreich relevant? Was wird derzeit eigentlich diskutiert? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Wochenüberblick. In unserer neuen Serie erfahren Sie einmal pro Woche, was sich in der EU tut.

 

Österreichische Förderregelung für Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen

Die Europäische Kommission hat eine österreichische Beihilferegelung zur Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Österreich dabei helfen, das in seinem von der Kommission gebilligten und vom Rat genehmigten Aufbau- und Resilienzplan gesteckte Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energie in der Stromerzeugung bis 2030 auf 100 % zu erhöhen, ohne übermäßige Verfälschungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu erreichen, und wird zum europäischen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 beitragen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Diese Regelung wird es Österreich ermöglichen, Technologien für erneuerbare Energien zu fördern, um sein Ziel, bis 2030 eine zu 100 % CO2-freie Stromerzeugung zu erreichen, zu verwirklichen. Die Maßnahme wird im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals und den im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Umweltzielen zu einer Verringerung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.“

Hier erfahren Sie mehr: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_7023

Zulassung COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid

Die Europäische Kommission hat heute dem von dem Unternehmen Novavax entwickelten COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid eine bedingte Zulassung erteilt. Damit ist er der fünfte in der EU zugelassene Impfstoff gegen COVID-19.

Die Zulassung beruht auf einer befürwortenden wissenschaftlichen Empfehlung, die sich auf eine eingehende Bewertung der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität des Impfstoffs durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) stützt, und wurde von den Mitgliedstaaten gebilligt.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „In einer Zeit, in der sich die Omikron-Variante rasch ausbreitet und Impfungen und Auffrischungen beschleunigt werden müssen, freue ich mich ganz besonders über die heutige Zulassung des Impfstoffs Novavax. Dies ist der fünfte sichere und wirksame Impfstoff unseres Impfstoffportfolios, der den europäischen Bürgerinnen und Bürgern einen willkommenen zusätzlichen Schutz vor der Pandemie bietet. Möge diese Zulassung all denjenigen, die noch nicht geimpft sind oder noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, starker Ansporn dafür sein, nun dafür zu sorgen.“

Nach Erteilung der bedingten Zulassung kann Novavax ab dem ersten Quartal 2022 beginnen, 100 Millionen Dosen seines COVID-19-Impfstoffs an die EU zu liefern. Gemäß dem Vertrag haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, weitere 100 Millionen Dosen im Verlauf der Jahre 2022 und 2023 zu erwerben. Die ersten Dosen werden voraussichtlich in den ersten Monaten des Jahres 2022 eintreffen, und für das erste Quartal haben die Mitgliedstaaten rund 27 Millionen Dosen bestellt. Sie kommen zu den 2,4 Milliarden Dosen des Impfstoffs von BioNTech-Pfizer, den 460 Millionen Dosen von Moderna, den 400 Millionen Dosen von AstraZeneca und den 400 Millionen Dosen von Janssen hinzu.

Mehr Informationen zu dieser Thematik finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6966

Gültigkeit von Impfzertifikaten wird auf neun Monate begrenzt

Die EU-Kommission hat neue Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen. Damit wird für Reisen innerhalb der EU ein verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfzertifikate festgelegt. Mit diesem Anerkennungszeitraum werden die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten berücksichtigt, denen zufolge Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen sollen. Das Zertifikat bleibt für einen weiteren Zeitraum von drei Monaten über diese sechs Monate hinaus gültig, damit sichergestellt ist, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen haben. Darüber hinaus hat die Kommission auch die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Damit genügend Zeit für die technische Umsetzung des Anerkennungszeitraums und die Kampagnen der Mitgliedstaaten für Auffrischungsimpfungen bleibt, gelten die neuen Vorschriften ab dem 1. Februar 2022.

Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte: „Eine harmonisierte Gültigkeitsdauer des digitalen COVID-Zertifikats der EU ist eine Voraussetzung für eine sichere Freizügigkeit und eine Koordinierung auf EU-Ebene. Dieses wertvolle Instrument für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kann seine Stärke nur entfalten, wenn es in der gesamten EU kohärent eingesetzt wird.“

Weitere Infos: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_6837