EUROPE DIRECT Österreich

Die Woche im Blick

Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für Österreich relevant? Was wird derzeit eigentlich diskutiert? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Wochenüberblick. In unserer neuen Serie erfahren Sie einmal pro Woche, was sich in der EU tut.

 Ukraine: EU beschließt viertes Sanktionspaket gegen Russland

Die Europäische Union hat ein viertes Sanktionspaket gegen Russland als Reaktion auf den brutalen Angriff gegen die Ukraine und ihre Menschen beschlossen. Mit den Sanktionen wird der Kreml wirtschaftlich noch stärker unter Druck gesetzt und von Finanzierungsquellen für den Einmarsch in die Ukraine abgeschnitten. Die Schritte wurden mit den internationalen Partnern, insbesondere mit den Vereinigten Staaten, abgestimmt.

Beschlossen wurden folgende Maßnahmen:

  • ein vollständiges Verbot aller Geschäfte mit bestimmten russischen Staatsbetrieben in verschiedenen Sektoren, die den militärisch-industriellen Komplex des Kremls bilden;
  • ein EU-Einfuhrverbot für derzeit unter EU-Schutzmaßnahmen fallende Stahlerzeugnisse, womit Russland rund 3,3 Mrd. EUR an Exporteinnahmen verloren gehen. zum Ausgleich werden die Einfuhrkontingente für andere Drittländer erhöht;
  • ein weitreichendes Verbot von Neuinvestitionen im gesamten russischen Energiesektor, mit begrenzten Ausnahmen für die zivile Kernenergie und den Rücktransport bestimmter Energieerzeugnisse in die EU;
  • ein EU-Exportverbot für Luxusgüter (z. B. Luxusautos, Schmuck usw.), um die russischen Eliten direkt zu treffen.
  • Darüber hinaus wurde die Sanktionsliste um weitere Oligarchen und kremlnahe Wirtschaftseliten sowie Unternehmen aus dem Militär- und Verteidigungssektor erweitert, die die Invasion logistisch und materiell unterstützen. Auch aktiv an Desinformation Beteiligte wurden neu in die Sanktionsliste aufgenommen;
  • ein Verbot für EU-Rating-Agenturen, Russland und russische Unternehmen zu bewerten oder Rating-Dienste für russische Kunden zu erbringen, wodurch sie weitere Zugangsrechte zu den EU-Finanzmärkten verlieren würden.

Gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) hat die EU beschlossen, die Meistbegünstigung für Waren und Dienstleistungen der Russischen Föderation auf den EU-Märkten auszusetzen. Russland verliert damit bis auf weiteres die erheblichen Vorteile, die es als WTO-Mitglied genießt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1761

 

 „Pelzfreies Europa“: EU-Kommission beschließt Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „Fur Free Europe“ (Pelzfreies Europa) zu registrieren. Mit diesem Bürgerbegehren wollen die Organisatoren die Kommission auffordern, ein EU-weites Verbot der Haltung und Tötung von Tieren zum Zwecke der Pelzgewinnung einzuführen. Außerdem soll es verboten werden, solche Pelze und Produkte, die solche Pelze enthalten, in der EU zu verkaufen.

Nach der Registrierung können die Organisatoren mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Wenn eine europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Die Europäische Bürgerinitiative (eine Art Volksbegehren auf europäischer Ebene) wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.

Mehr hier nachlesen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1753

 

Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von MGM durch Amazon

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der MGM Holdings Inc. („MGM“) durch Amazon.com Inc. („Amazon“) nach der EU-Fusionskontrollverordnung vorbehaltlos genehmigt. Sie gelangte zu dem Schluss, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) aufwirft. Diese Feststellung betraf die Märkte für 1) die Produktion und Bereitstellung audiovisueller Inhalte, 2) das Angebot von Fernsehprogrammen auf Vorleistungsebene, 3) das Angebot von audiovisuellen Dienstleistungen auf Endkundenebene, 4) die Produktion und Lizenzierung von Filmen für Lichtspielhäuser und 5) die Bereitstellung von Marktplattformen nicht wesentlich einschränken würde. Die Kommission hält es für wahrscheinlich, dass dies Märkte nationalen Zuschnitts sind.

Amazon ist ein in vielen Branchen (Einzelhandel, Unterhaltungselektronik, Technologiedienstleistungen, aber auch (Mit-)Produktion und Bereitstellung von audiovisuellen Inhalten (AV-Inhalten) über Premium-Videodienste) tätiger Mischkonzern. MGM ist ein Unternehmen der Unterhaltungsindustrie und auf die Erstellung und den Vertrieb audiovisueller Inhalte spezialisiert.

Sogenannte Fusionskontrollverfahren sind Aufgaben der Kommission. In diesem Zusammenhang werden Fusionen und Übernahmen von Unternehmen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt anhand bestimmter Vorschriften geprüft, und Zusammenschlüsse, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden, untersagt.

Mehr hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1762