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Die Woche im Blick

Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für Österreich relevant? Was wird derzeit eigentlich diskutiert? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Wochenüberblick. In unserer neuen Serie erfahren Sie einmal pro Woche, was sich in der EU tut.

 

Erklärung von Kommissarin Kyriakides zur Anwendung von Affenpocken-Impfstoff

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat Empfehlungen zur intradermalen Anwendung von Affenpocken-Impfstoff abgegeben. Die Notfall-Taskforce der EMA hat Daten überprüft, aus denen hervorgeht, dass Personen, denen Affenpocken-Impfstoff intradermal (in die Haut) injiziert wird, ähnliche Mengen an Antikörpern erzeugen wie diejenigen, denen er subkutan (unter die Haut) injiziert wird. Da für eine intradermale Impfung nur ein Fünftel der Dosis einer subkutanen Injektion erforderlich ist, wird diese neue Empfehlung dazu beitragen, mit den verfügbaren Dosen eine erheblich größere Zahl von Menschen zu schützen.

Die Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Stella Kyriakides begrüßte die Empfehlung und erklärte: „Die heutige Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur für eine neue Strategie zur intradermalen Impfung gegen Affenpocken ist sehr wichtig, denn sie wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, fünfmal so viele Menschen mit dem in der EU verfügbaren Impfstoff zu impfen. Dies gewährleistet einen besseren Zugang zu Impfungen für gefährdete Bürgerinnen und Bürger und Angehörige der Gesundheitsberufe. 

Von Beginn an haben wir unermüdlich daran gearbeitet, die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Affenpocken-Ausbruchs zu unterstützen. Innerhalb kürzester Zeit leitete und koordinierte die Europäische Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) zwei Beschaffungen von insgesamt mehr als 160 000 Impfstoffdosen, noch bevor die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite erklärte. Sie wurden erstmalig im Rahmen einer direkten Beschaffung aus dem EU-Haushalt finanziert, damit sichergestellt war, dass sie die Mitgliedstaaten und die Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich erreichen, um den dringenden Sofortbedarf zu decken. Innerhalb weniger Wochen wurden die ersten Dosen an die Mitgliedstaaten mit dem dringendsten Bedarf ausgeliefert, und die Auslieferung wird sich in den kommenden Tagen und Wochen weiter beschleunigen.

Zur Deckung des mittelfristigen Bedarfs unserer Mitgliedstaaten leitete HERA ein gemeinsames Beschaffungsverfahren für zusätzliche Impfstoffe sowie für Therapeutika ein. All dies zeigt, wie rasch die Kommission gehandelt hat, um Impfstoffe für unsere Bürgerinnen und Bürger anzukaufen. Zusammen mit der heutigen Empfehlung der EMA werden diese Maßnahmen einen schnelleren Schutz der am stärksten gefährdeten Personen gewährleisten und die Impfung gefährdeter Bürgerinnen und Bürger beschleunigen. Damit stellt die Europäische Gesundheitsunion ihre Handlungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis.

Wir werden unsere Reaktion auf diesen Ausbruch in den bevorstehenden Wochen und Monaten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten koordinieren; dabei wird es um wichtigen Fragen gehen wie eine Verstärkung der Berichterstattung, die Festlegung von Impfstrategien, die Aufklärung unserer Bürgerinnen und Bürger und die Beschaffung von Therapeutika und weiteren Impfstoffen. Wie die andauernde COVID-19-Pandemie gezeigt hat, sind wir am stärksten, wenn wir zusammenarbeiten.“

Mehr hier nachlesen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_22_5063

 

Kommission schlägt Fangmöglichkeiten für 2023 in der Ostsee vor

Bisher hat die EU im Rahmen ihres Katastrophenschutzverfahrens die Bereitstellung von Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2023 angenommen. Auf der Grundlage dieses Vorschlags werden die EU-Länder für die wichtigsten kommerziell genutzten Fischarten festlegen, wie viel Fisch im Meeresbecken höchstens gefangen werden darf.

Die Kommission schlägt vor, die Fangmöglichkeiten für Hering und Scholle in der mittleren Ostsee zu erhöhen und gleichzeitig das derzeitige Niveau für Lachs und Beifänge von Dorsch in der westlichen und östlichen Ostsee sowie von Hering in der westlichen Ostsee beizubehalten. Bei den verbleibenden vier Beständen, die unter den Vorschlag fallen, sollen die Fangmöglichkeiten gemäß dem Kommissionsvorschlag verringert werden, damit diese Bestände nachhaltiger befischt werden und sich erholen können.

Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, erklärte: „Der schlechte ökologische Zustand der Ostsee macht mir weiterhin Sorgen. Trotz einiger Verbesserungen müssen wir weiterhin erleben, welche negativen Auswirkungen die Eutrophierung in Verbindung mit der langsamen Reaktion bei der Bewältigung dieser Herausforderung hat. Wir alle müssen Verantwortung übernehmen und gemeinsam handeln. Nur so können wir künftig wieder auf gesunde Fischbestände zählen. Und nur so können unsere Fischerinnen und Fischer in der Region ihren Lebensunterhalt wieder bestreiten. Der heutige Vorschlag geht in diese Richtung.“

In den zurückliegenden zehn Jahren haben die Fischerinnen und Fischer, die Industrie und die Behörden in der EU erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Fischbestände in der Ostsee wiederaufzufüllen. In den Fällen, in denen vollständige wissenschaftliche Gutachten vorlagen, wurden bereits Fangmöglichkeiten im Einklang mit dem Grundsatz des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) festgelegt. Dies trifft auf sieben von acht Beständen zu, die mengenmäßig 95 % der Anlandungen ausmachen. Allerdings sind mehrere kommerziell genutzte Bestände erheblichen Umweltbelastungen ausgesetzt, da sie aufgrund der Verschlechterung der Umgebungsbedingungen ihre Lebensräume verlieren. Dies gilt für Dorsch in der westlichen und östlichen Ostsee, Hering in der westlichen Ostsee und die zahlreichen Lachsbestände sowohl in der südlichen Ostsee als auch in den Flüssen der südlich der Ostsee gelegenen EU-Mitgliedstaaten.

Die vorgeschlagenen zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) beruhen auf den besten verfügbaren und durch Fachleute geprüften wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und folgen dem mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für die Ostsee‚ der 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wurde. Einzelheiten sind der Tabelle weiter unten zu entnehmen. 

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_5064

 

Kartellrecht: Kommission veröffentlicht Ergebnisse einer Marktstudie über Vertriebspraktiken von Hotels

Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse einer externen Marktstudie über Vertriebspraktiken von Hotels in der EU veröffentlicht.

In der im Jahr 2021 durchgeführten Marktstudie wird der Hotelvertrieb im Zeitraum 2017 bis 2021 anhand einer repräsentativen Stichprobe aus sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und Zypern) untersucht. Die Studie zielte darauf ab,

  • aktuelle Informationen über die Vertriebspraktiken von Hotels zu erhalten (das Europäische Wettbewerbsnetz (ECN) hatte 2016 eine ähnliche Monitoring-Maßnahme durchgeführt),
  • festzustellen, ob sich die Vertriebspraktiken der Hotels in den einzelnen Mitgliedstaaten unterscheiden
  • etwaige Änderungen dieser Praktiken im Vergleich zu den Ergebnissen des ECN-Monitoringsvon 2016 zu ermitteln;
  • herauszufinden, ob die Gesetze, die Online-Reisebüros die Anwendung weiter und enger Paritätsklauseln in Österreich und Belgien verbieten, zu Änderungen der Vertriebspraxis in diesen Mitgliedstaaten geführt haben. Paritätsklauseln hindern Hotels daran, auf anderen Vertriebskanälen bessere Konditionen als auf der Website des Online-Reisebüros, mit dem das Hotel einen Vertrag geschlossen hat, anzubieten. Weite Paritätsklauseln beziehen sich auf die Preise und andere Konditionen, die das Hotel auf allen anderen Vertriebskanälen anbietet. Enge Paritätsklauseln beziehen sich dagegen nur auf die Preise, die das Hotel auf seiner eigenen Website veröffentlicht.

Die wichtigsten Ergebnisse der Marktstudie

Die Ergebnisse der Marktstudie lassen im Vergleich zu 2016 keine wesentlichen Veränderungen der Wettbewerbssituation im Hotelvertrieb in der EU erkennen:

  • Unabhängige Hotels erzielen 44 % ihrer Übernachtungsumsätze über Online-Reisebüros (OTA). Dies ist ein leichter Anstieg gegenüber 2016.
  • com und Expedia sind nach wie vor die führenden OTA bei Hotelbuchungen, und es gibt keine Anzeichen für wesentliche Veränderungen bei den OTA-Marktanteilen oder für den Eintritt eines neuen Marktteilnehmers.
  • Die Provisionszahlungen der Hotels an OTA scheinen stabil geblieben oder leicht gesunken zu sein.
  • Die Unterschiede der von den Hotels angebotenen Zimmerpreise und Verfügbarkeit scheinen geringer geworden zu sein. Dies ist sowohl im Hinblick auf das Angebot der Hotels auf den Websites verschiedener OTA als auch bei einem Vergleich zwischen den Websites der Hotels und jenen der OTA festzustellen.
  • Einige OTA setzen offenbar kommerzielle Maßnahmen wie eine verbesserte/verminderte Sichtbarkeit auf der OTA-Website ein, um Anreize für Hotels zu schaffen, ihnen die besten Zimmerpreise und Konditionen zu bieten.
  • Die relative Bedeutung von Hotelbuchungskanälen (online/offline, direkt/indirekt) unterscheidet sich in den einzelnen Mitgliedstaaten etwas, doch es scheint keine signifikanten Unterschiede bei den Bedingungen für den OTA-Wettbewerb zu geben.
  • Die Gesetze in Österreich und Belgien, die die Anwendung weiter und enger Paritätsklauseln im Hotelgewerbe verbieten, haben offenbar keine wesentlichen Veränderungen der Vertriebspraktiken im Vergleich zu den anderen in der Studie untersuchten Mitgliedstaaten bewirkt.

Die Kommission konsultierte die nationalen Wettbewerbsbehörden der EU zum Konzept der Marktstudie und erörterte die Ergebnisse der Studie mit ihnen.

Mehr hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_5045