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Die Woche im Blick

Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für Österreich relevant? Was wird derzeit eigentlich diskutiert? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Wochenüberblick. In unserer Serie erfahren Sie einmal pro Woche, was sich in der EU tut.

Strengere Vorschriften beim Kampf gegen den Menschenhandel: Kommission begrüßt bahnbrechende politische Einigung

Die Kommission begrüßt die politische Einigung vom 22. Jänner zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über strengere Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die vereinbarten Vorschriften werden den Strafverfolgungs- und Justizbehörden bessere Instrumente zur Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung neuer Formen der Ausbeutung – einschließlich jener über das Internet – an die Hand geben.

Jedes Jahr werden mehr als 7 000 Menschen in der EU Opfer von Menschenhandel. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Opfer nicht erfasst werden.  Menschenhandel ist ein abscheuliches Verbrechen an den verwundbarsten Menschen in unserer Gesellschaft. Menschliche Tragödien werden ausgenutzt, um auf skrupellose Weise Profit zu machen. Die jährlichen Kosten des Menschenhandels in der EU werden auf bis zu 2,7 Mrd. EUR geschätzt. Die Formen der Ausbeutung haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, wobei bei dieser Kriminalität zunehmend eine Online-Dimension zu beobachten ist und sich ihre Methoden und illegalen Gewinne diversifizieren. Um diesen beträchtlichen Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf den starken Zuwachs technologischer Entwicklungen, zu begegnen, sind aktualisierte Vorschriften erforderlich. Daher hat die Kommission beschlossen, die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2011 zu aktualisieren und zu überarbeiten. Der Schwerpunkt liegt sowohl darauf, den Menschenhandel zu verhüten, als auch darauf, seine Bekämpfung durchzusetzen.

Mehr dazu: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_343

Trinkwasser soll sicherer werden dank neuer EU-weiter Hygienenormen für Materialien und Produkte, die mit Wasser in Berührung kommen

Die Kommission hat am 23. Jänner neue Mindesthygienestandards für Materialien und Produkte angenommen, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Sie gelten ab dem 31. Dezember 2026 für Materialien und Produkte, die in neuen Anlagen verwendet werden, oder wenn ältere Anlagen renoviert oder repariert werden. Diese Standards werden das Wachstum von Mikroorganismen verhindern und das Risiko der Auswaschung schädlicher Stoffe in Trinkwasser verringern.

Die neuen Standards gelten für Materialien und Produkte, die für die Verwendung in neuen Anlagen zur Wasserentnahme, -aufbereitung, -speicherung oder -verteilung oder für Reparaturarbeiten bestimmt sind, wie z. B. Versorgungsrohre, Ventile, Pumpen, Wasserzähler, Armaturen und Wasserhähne. Dies wird das Trinkwasser sicherer machen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die die entsprechenden Materialien und Produkte herstellen, sowie für die nationalen Behörden verringern.

Bislang gab es in der EU kaum Harmonisierung, und die Hersteller mussten in jedem Mitgliedstaat, in dem sie ihre Produkte verkaufen wollten, unterschiedliche Zulassungen einholen. Die neuen Vorschriften werden auch die bisher von den einzelnen nationalen Behörden durchgeführten Genehmigungsverfahren vereinfachen.

Mehr dazu: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_350

Kommission beschließt Registrierung zweier neuer Europäischer Bürgerinitiativen

Die Europäische Kommission hat am 24. Jänner 2024 beschlossen, zwei Europäische Bürgerinitiativen mit den Titeln „Verbot von Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union“ und „Europäische Bürgerinitiative zum Schutz der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft in Europa“ zu registrieren.

Die Organisatorinnen und Organisatoren der Initiative „Verbot von Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union“ fordern ein Verbot von Maßnahmen zur Änderung, Einschränkung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und/oder des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit von LGBTIQ+-Personen. Die Organisatoren fordern die Kommission auf, eine Richtlinie vorzuschlagen, durch die Konversionsmaßnahmen auf die Liste der EU-Straftatbestände gesetzt werden, oder die vorgeschlagene Gleichbehandlungsrichtlinie um ein Verbot dieser Maßnahmen zu erweitern. Die Organisatoren fordern ferner Änderungen der Richtlinie 2012/29/EU über die Rechte von Opfern, um Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Konversionsmaßnahmen festzulegen.

In der „Europäischen Bürgerinitiative zum Schutz der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft in Europa“ wird der Schutz der europäischen Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft durch einen Rechtsrahmen gefordert, der auf mehreren Elementen beruht, darunter die vorrangige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Lebensmittelerzeugung, die Gewährleistung der Nahrungsmittelsouveränität und die Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette und hohen Preisen. Die Organisatoren fordern ferner die Einrichtung eines europäischen Wasserbewirtschaftungsplans zur Gewährleistung der Wasserversorgung und -verteilung in der gesamten EU sowie einer EU-Agentur für Landwirtschaft und ländliche Wirtschaft, um den Schutz der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft in den Entscheidungsprozessen der EU zu gewährleisten.

Mehr dazu: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_345

Kommission schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit von In-vitro-Diagnostika vor

Die Europäische Kommission schlägt am 24. Jänner vor, den Unternehmen unter bestimmten Bedingungen mehr Zeit für die Anwendung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVD-VO) einzuräumen. Mit dieser Änderung will die Kommission die Patientenversorgung sicherstellen, indem sie die Verfügbarkeit dieser grundlegenden Gesundheitsprodukte verbessert. Die Kommission schlägt auch Maßnahmen für mehr Transparenz im Medizinproduktesektor vor, unter anderem durch die schnellere Einführung einiger Elemente der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED).

In-vitro-Diagnostika (IVD) sind Tests, bei denen anhand biologischer Proben der Gesundheitszustand einer Person bestimmt wird, z. B. HIV-Tests, Schwangerschaftstests oder COVID-19-Tests. Die Verfügbarkeit sicherer und wirksamer In-vitro-Diagnostika ist daher für die Patientenversorgung von entscheidender Bedeutung. Mit der seit Mai 2022 geltenden Verordnung soll der EU-Rahmen für diese Produkte modernisiert und verbessert werden, um ihre Sicherheit für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

Mehr dazu: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_346

https://austria.representation.ec.europa.eu/news/vitro-diagnostika-unternehmen-sollen-mehr-zeit-fur-anwendung-neuer-regeln-erhalten-2024-01-24_de