Kommission erklärt belgischen Steuerregelung für Gewinnüberschüsse für unzulässig und verlangt Rückforderung von insgesamt rund 700 Mio. EUR von 35 multinationalen Unternehmen

Die Kommission hat entschieden, dass die von Belgien im Rahmen seiner Steuerregelung für Gewinnüberschüsse gewährten selektiven Steuervergünstigungen nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig sind.

Mindestens 35 multinationale Unternehmen, größtenteils aus der EU, haben diese Regelung in Anspruch genommen und müssen nun die entsprechenden Steuerbeträge an Belgien nachzahlen.

Durch die belgische Steuerregelung für Gewinnüberschüsse, die seit 2005 in Kraft ist, erhielten bestimmte Unternehmen multinationaler Gruppen die Möglichkeit, auf der Grundlage von Steuervorbescheiden in Belgien wesentlich weniger Steuern zu zahlen. Im Rahmen der Regelung wurde die Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage der betreffenden Unternehmen um 50 % bis 90 % verringert, um den sogenannten „Gewinnüberschuss“ auszugleichen, der angeblich auf ihre Zugehörigkeit zu einer multinationalen Gruppe zurückzuführen ist. Mehr