Seit 18. April 2016 müssen alle EU-Mitgliedstaten die neuen Regeln zur öffentlichen Auftragsvergabe anwenden. Grundlage sind drei EU-Richtlinien, die klare und objektive Regeln zur Erteilung öffentlicher Aufträge und Konzessionen festlegen. Die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen ist aus der betreffenden EU-Konzessionsrichtlinie explizit ausgenommen. Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, erklärte: "Die Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe sollen sicherstellen, dass Steuergelder, die in den öffentlichen Kauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen fließen, gut ausgegeben werden." Mehr
30 Jahre Österreich in der EU
Vor 30 Jahren ist Österreich ins Herz der Europäischen Union gerückt: Am 1. Jänner 1995 ist