Seit 18. April 2016 müssen alle EU-Mitgliedstaten die neuen Regeln zur öffentlichen Auftragsvergabe anwenden. Grundlage sind drei EU-Richtlinien, die klare und objektive Regeln zur Erteilung öffentlicher Aufträge und Konzessionen festlegen. Die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen ist aus der betreffenden EU-Konzessionsrichtlinie explizit ausgenommen. Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, erklärte: "Die Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe sollen sicherstellen, dass Steuergelder, die in den öffentlichen Kauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen fließen, gut ausgegeben werden." Mehr
EU-Dialog „Wie können wir unsere Zukunft in Europa mitgestalten?!“ am 2. Mai 2024 in Schönegg
Am 2. Mai fand in Schönegg ein EU Dialog – auf Initiative von Herrn Landesrat