Kartellrecht: Kommission sendet Google Mitteilung der Beschwerdepunkte zu Android-Betriebssystem und ‑Anwendungen

Die Europäische Kommission hat Google mitgeteilt, dass sie der vorläufigen Auffassung ist, das Unternehmen nutze seine marktbeherrschende Stellung unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften missbräuchlich aus, indem es Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auferlege.

Die Kommission ist der vorläufigen Auffassung, dass Google eine Strategie für Mobilgeräte verfolgt, um seine beherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche zu wahren und auszubauen. Erstens wurde so erreicht, dass die Google-Suche auf den meisten in Europa verkauften Android-Geräten vorinstalliert und als Standardsuchdienst bzw. einziger Suchdienst festgelegt ist. Zweitens wird Konkurrenten auf dem Suchmaschinenmarkt auf diese Weise der Marktzugang über konkurrierende mobile Browser und Betriebssysteme versperrt. Außerdem würde den Verbrauchern durch diese Strategie geschadet, weil der Wettbewerb beschränkt und Innovationen bei Mobilgeräten gebremst werden.

Die Kommission hat ihre Bedenken in einer Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegt, die sie an Google und dessen Muttergesellschaft Alphabet richtete. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Mehr