Das Europäische Parlament hat am 9. Juni 2016 eine von der Kommission vorgeschlagene Verordnung angenommen, die dafür sorgen wird, dass sich die Kosten und Formalitäten für Bürgerinnen und Bürger verringern, die eine öffentliche Urkunde in einem anderen EU-Land vorlegen müssen.
Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben oder in einen anderen Mitgliedstaat ziehen möchten, müssen die Echtheit ihrer öffentlichen Urkunden (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) mit einem Echtheitsvermerk nachweisen. Für öffentliche Urkunden, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt wurden und den Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats vorgelegt werden, ist nach der neuen Verordnung ein solcher Echtheitsvermerk nicht mehr notwendig, und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfällt. Mehr