No-Deal-Brexit: Europäische Kommission nimmt vor Juni-Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) Bestandsaufnahme der Vorbereitungen vor

Im Vorfeld der Juni-Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) hat die Europäische Kommission am 12. Juni 2019 – in ihrer fünften Mitteilung zur Vorbereitung auf den Brexit – eine Bestandsaufnahme der Vorbereitungs- und Notfallmaßnahmen der Europäischen Union für den Brexit vorgenommen, insbesondere vor dem Hintergrund des am 11. April vom Europäischen Rat (Artikel 50) auf Antrag des Vereinigten Königreichs und im Einvernehmen mit ihm gefassten Beschlusses, die Frist nach Artikel 50 bis zum 31. Oktober 2019 zu verlängern. Mehr