Am 30. März 2020 hat die EU-Kommission neue praktische Hinweise vorgelegt, wie sichergestellt werden kann, dass mobile Arbeitskräfte in der EU und insbesondere diejenigen, die in systemrelevanten Funktionen gegen die Coronavirus-Pandemie kämpfen, an ihren Arbeitsplatz gelangen können. Dazu gehören unter anderem Arbeitskräfte im Gesundheitsbereich und in der Lebensmittelbranche sowie in anderen wesentlichen Dienstleistungsbereichen wie Kinderbetreuung oder Altenpflege, aber auch systemrelevantes Personal in Versorgungsunternehmen. Zusammen mit den ebenfalls am 30. März 2020 veröffentlichten Hinweisen zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU reagiert die Kommission damit auf die Forderungen der EU-Führungsspitzen vom 26. März und geht auf die praktischen Bedenken einerseits der Bürger und Unternehmen ein, die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, und andererseits der nationalen Behörden, die die Maßnahmen umsetzen. Mehr
30 Jahre Österreich in der EU
Vor 30 Jahren ist Österreich ins Herz der Europäischen Union gerückt: Am 1. Jänner 1995 ist