Pressekonferenz von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel haben am 15. April 2020 bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Brüssel zu den Beschränkungen der EU-Mitgliedsstaaten Stellung bezogen und einen 15 Seiten langen „Fahrplan“ („Roadmap“) sowie drei klare Vorbedingungen für deren Lockerung vorgeschlagen. Gleichzeitig kündigten die Kommissionschefin und der Ratspräsident für 4. Mai 2020 eine „Online-Geberkonferenz“ an, bei der weltweit die Finanzierung der Entwicklung eines Covid-19-Impfstoffs abgesteckt werden soll. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in der Europäischen Union wurden mit mehr als 3.000 Milliarden beziffert. Der EU-Haushalt soll dazu beitragen, dies „als bewährten Motor für Innovationen und Investitionen“ abzufedern . Von der Leyen und EU-Ratspräsident Charles Michel betonten dabei die Bedeutung innovativer und umweltfreundlicher Technologien – der „Green New Deal“ sei wichtiger denn je.
Die nationalen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus, die „unsere Freiheiten stark beschränkt haben“, sollen laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mehreren Schritten abgebaut werden. Dazu müssten drei Bedingungen erfüllt und streng kontrolliert werden:
So sollten die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nur dann lockern, wenn
1. epedimologische Kriterien einen deutlichen Rückgang der Neu-Infektionen zeigen
2. ausreichend Kapazitäten im staatlichen Gesundheitswesen vorhanden sind
3. umfangreiche Test eine strenge Überwachung der Verbreitung des Virus kombiniert mit Kontaktverfolgung und Möglichkeiten zur Isolierung von Personen im Falle eines erneuten Auftretens und einer weiteren Ausbreitung von Infektionen gewährleistet sind.
In dem vorgestellten Fahrplan sind gemeinsame Prinzipien enthalten, die für alle Mitgliedstaaten gelten sollten, die aber jeweils selbst einen eigenen Zeitplan festlegen müssten. Die Maßnahmen sollten dabei
* auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und die öffentliche Gesundheit in den Mittelpunkt stellen und
* zwischen den Mitgliedstaaten koordiniert werden, wobei
* Respekt und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten „unabdingbar bleiben.“
Ein Schwerpunkt liegt im Aufbereiten von Gesundheitsdaten, wobei konkret auch „Mobile Anwendungen“ für die Rückverfolgung und Warnung von Kontakten genannt werden, für die „ein klarer Rahmen geschaffen werden“ müsse, der „den persönlichen Datenschutz gewährt“. Parallel sollen unter anderem Tests vereinheitlicht und Kapazitäten ausgebaut bzw. auch Selbsttest-Kits in Betracht gezogen werden.
Am wichtigsten sei aber Entwicklung eines sicheren und wirksamen Impfstoffs, um der COVID-19-Pandemie ein Ende zu setzen. Gleichzeitig könnte die Entwicklung sicherer und wirksamer Behandlungen und Arzneimittel, insbesondere durch die Wiederverwendung bestehender Arzneimittel, die derzeit für andere Krankheiten oder Zustände zugelassen sind, die gesundheitlichen Auswirkungen des Virus auf die Bevölkerung in den kommenden Monaten begrenzen und die Zulassung ermöglichen Wirtschaft und Gesellschaft sollen sich früher erholen.
Schrittweise Grenzöffnungen und Neustart für die Wirtschaft
Auch Grenzöffnungen sollen schrittweise erfolgen, wobei zuerst die Reisefreiheit im Schengen-Raum wiederhergestellt werden soll und erst dann die Einreise an Schengen-Außengrenzen für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger wieder ermöglicht werden könne. Die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit sollte ebenfalls in mehreren Phasen so erfolgen, dass sich Unternehmen rechtzeitig darauf einstellen können. Die EU-Kommission will dabei Kurzarbeit im Rahmen der Initiative „SURE“ unterstützen. Mehr