Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am 14. Juli 2020 empfohlen, Unternehmen mit Verbindungen zu Ländern bzw. Gebieten, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Gebiete für Steuerzwecke stehen, keine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Auch für Unternehmen, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden, sollten Beschränkungen gelten. Mit der heutigen Empfehlung erhalten die Mitgliedstaaten Orientierungshilfen, wie sie finanzielle Unterstützungsmaßnahmen gestalten sollten, um die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel zu verhindern und die Schutzmechanismen gegen Steuermissbrauch in der gesamten EU zu stärken. Die Mitgliedstaaten können zudem Inkongruenzen und Verzerrungen im Binnenmarkt verhindern, indem sie die Beschränkungen in Bezug auf die finanzielle Unterstützung untereinander abstimmen. Exekutiv-Vizepräsidentin Vestager: „Wir befinden uns in einer beispiellosen Situation, in der Unternehmen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in außergewöhnlichem Umfang staatliche Beihilfen erhalten. Insbesondere in diesem Kontext ist es nicht hinnehmbar, dass Unternehmen, die öffentliche Unterstützung erhalten, mithilfe von Steueroasen Steuervermeidungspraktiken anwenden. Das wäre eine missbräuchliche Verwendung von nationalen und von EU-Mitteln, die zulasten der Steuerzahler und der Sozialversicherungssysteme ginge. Zusammen mit den Mitgliedstaaten wollen wir dem einen Riegel vorschieben.“ Mehr
Netzwerktreffen „Die Europäische Union in Oberösterreich“
Am 21. November 2024 fand das Netzwerktreffen „Die Europäische Union in Oberösterreich“ statt. Zahlreiche Vertreter/innen