Die Europäische Kommission hat am 21. September 2016 einen neuen Ansatz zur fairen Nutzung der neuen Roaming-Regeln ab Juni kommenden Jahres beschlossen. Er sieht weder eine zeitliche Begrenzung noch eine Begrenzung nach Datenvolumen vor. Stattdessen soll es Schutzklauseln auf Basis des Wohnortes der Mobilfunkkunden geben, um einen Missbrauch zu verhindern, wenn die Roaming-Gebühren wie geplant zum 15. Juni 2017 fallen. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte die Überarbeitung eines ersten Kommissionsentwurfes in seiner Rede zur Lage der Union in der vergangenen Woche angekündigt. Mehr
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