Abschaffung der Roamingaufschläge: Einigung in den Verhandlungen über EU-Vorleistungsentgelte macht den Weg endgültig frei

Als letzten Schritt zur Abschaffung der Roamingaufschläge am 15. Juni 2017 haben sich die Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darüber geeinigt, wie die Roamingvorleistungsmärkte reguliert werden sollen. Dabei geht es um die Preise, die sich die Betreiber gegenseitig in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden im Zuge des Roamings andere Netze in der EU benutzen.

Die Verhandlungsführer haben sich auf folgende Obergrenzen geeinigt:

  • 3,2 Cent pro Minute für Anrufe, ab 15. Juni 2017,
  • 1 Cent pro SMS, ab 15. Juni 2017,
  • eine schrittweise Senkung der Preisobergrenzen für Datenverkehr über 5 Jahre, von 7,70 EUR pro GB (ab 15. Juni 2017) auf 6 EUR pro GB (ab 1. Januar 2018), dann auf 4,50 EUR pro GB (ab 1. Januar 2019), 3,50 EUR pro GB (ab 1. Januar 2020), 3 EUR pro GB (ab 1. Januar 2021) und schließlich 2,50 EUR pro GB (ab 1. Januar 2022).

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