Vorbereitung auf den Brexit – Zoll-Leitfaden für Unternehmen
Sollte kein Austrittsabkommen zustande kommen, durch das ein Übergangszeitraum geschaffen würde, wird das Vereinigte Königreich ab dem Zeitpunkt seines Austritts für Zollzwecke als Drittland behandelt.
Unternehmen in der EU sollten beginnen, sich auf diese Möglichkeit vorzubereiten, falls sie dies noch nicht getan haben.
Der Brexit wird Auswirkungen für Ihr Unternehmen haben, wenn es
•… Waren in das Vereinigte Königreich liefert oder dort Dienstleistungen erbringt oder
•… Waren kauft oder Dienstleistungen aus dem Vereinigten Königreich erhält oder
•… Waren durch das Vereinigte Königreich befördert.
Was heißt das genau?
Wird kein (im Austrittsabkommen festgelegter) Übergangszeitraum vorgesehen oder keine endgültige Vereinbarung getroffen, werden die Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich ab dem Austrittsdatum den allgemeinen allgemeinen WTO-Regeln ohne Anwendung von Präferenzen unterliegen.
Dies bedeutet insbesondere Folgendes:
•Es müssen Zollformalitäten erfüllt und Zollanmeldungen eingereicht werden, und die Zollbehörden können Sicherheiten für potenzielle oder bestehende Zollschulden verlangen.
•Für Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU eingeführt werden, werden Zölle ohne Präferenzbehandlung gelten.
•Für bestimmte Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU eingeführt werden, können möglicherweise auch Verbote oder Beschränkungen gelten, weswegen gegebenenfalls Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen erforderlich würden.
•Vom Vereinigten Königreich erteilte Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen werden in der EU (EU27) nicht mehr gültig sein.
•Vom Vereinigten Königreich erteilte Bewilligungen zollrechtlicher Vereinfachungen oder Verfahren, wie etwa Zolllager, werden in der EU (EU27) nicht mehr gültig sein.
•Ein vom Vereinigten Königreich bewilligter Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-Status) wird in der EU (EU27) nicht mehr gültig sein.
•Die Mitgliedstaaten werden auf Waren bei der Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich in die EU Mehrwertsteuer erheben. Ausfuhren in das Vereinigte Königreich sind von der Mehrwertsteuer befreit.
•Die Vorschriften für die Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer (für die Erbringung von Dienstleistungen wie etwa elektronische Dienstleistungen) sowie für grenzüberschreitende Mehrwertsteuererstattungen werden sich ändern.
•Für die Beförderung von Waren in das Vereinigte Königreich wird eine Ausfuhranmeldung erforderlich sein. Für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Vereinigte Königreich wird möglicherweise auch ein elektronisches Verwaltungsdokument (eVD) erforderlich sein.
•Bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus dem Vereinigten Königreich in die EU (EU27) sind vor einer Beförderung im Rahmen des Systems zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) Zollformalitäten erforderlich.
Was sollten Sie tun?
Betroffene Unternehmen müssen baldmöglichst alle notwendigen alle notwendigen Vorbereitungen und Entscheidungen treffen sowie alle erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen abschließen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Orientieren Sie sich an der nachstehenden Checkliste und ermitteln Sie, welche praktischen Schritte Sie baldmöglichst unternehmen sollten, um vorbereitet zu sein.
Brexit-checkliste für unternehmen weitere Informationen