Der Europäische Rat hat im Zusammenhang mit der Absicht des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten, einen Beschluss zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 (des Vertrags über die Europäische Union) angenommen.
Die Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2020, um mehr Zeit für die Ratifizierung des Austrittsabkommens zu schaffen. Der Austritt kann auch früher – am 1. Dezember 2019 oder am 1. Januar 2020 – erfolgen, wenn das Austrittsabkommen von beiden Parteien ratifiziert wurde. Mehr