Brexit: Europäischer Rat nimmt Beschluss zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 an

Der Europäische Rat hat im Zusammenhang mit der Absicht des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten, einen Beschluss zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 (des Vertrags über die Europäische Union) angenommen.

Die Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2020, um mehr Zeit für die Ratifizierung des Austrittsabkommens zu schaffen. Der Austritt kann auch früher – am 1. Dezember 2019 oder am 1. Januar 2020 – erfolgen, wenn das Austrittsabkommen von beiden Parteien ratifiziert wurde. Mehr