Die Kommission hat am 23. März 2020 neue praktische Hinweise zur Umsetzung ihrer Leitlinien für das Grenzmanagement herausgegeben, um den freien Warenverkehr in der gesamten EU trotz der aktuellen Pandemie zu gewährleisten. Um sicherzustellen, dass die EU-weiten Lieferketten weiterhin funktionieren, werden die Mitgliedstaaten gebeten, unverzüglich alle relevanten Übergangsstellen an Binnengrenzen innerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz) als sogenannte „Green Lane“-Übergangsstellen zu benennen. Diese „Green Lane“-Übergangsstellen sollten für alle Frachtfahrzeuge offen sein – unabhängig von den transportierten Waren. Zudem sollte der Grenzübertritt einschließlich aller Überprüfungen und Gesundheitskontrollen nicht länger als 15 Minuten dauern. Mehr Video
INTERREG Bayern-Österreich: Fotowettbewerb gemeinsam.grenzenlos.gestalten
Bis 2. Dezember 2024 können Projektfotos eingereicht werden, die die Ziele und Ideen des Programms