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Datenschutz in sozialen Netzwerken: Worauf sollten Nutzer achten?

Soziale Netzwerke gehören heute zum Alltag. Dabei sammeln die Anbieter jede Menge Daten. Worauf sollten Nutzer achten? Wie können sie Einfluss nehmen und ihre Daten vor Missbrauch schützen? Wie ist der Datenschutz gewährleistet?

Die unterschiedlichen sozialen Netzwerke

Die verschiedenen sozialen Netzwerke haben unterschiedliche Schwerpunkte: Facebook spricht überwiegend Privatnutzer an. Xing oder LinkedIn helfen beim Aufbau eines Business-Netzwerks. Bei Instagram, Snapchat oder YouTube stehen die präsentierten Fotos oder Videos im Vordergrund. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind zwar keine sozialen Netzwerke im engeren Sinn, haben aber teils ähnliche Funktionen, etwa Postings für bestimmte Gruppen.

Für alle sozialen Medien jedoch gilt: Nutzt man die Dienste, sammeln die Anbieter mehr oder weniger umfangreiche Datenbestände. Auch wenn die Nutzung der Dienste in der Regel kostenlos ist, wollen die Anbieter – wie jeder andere im freien Markt – über die Nutzerdaten Gewinn erzielen. Das geschieht meist entweder dadurch, dass für erweiterte Funktionen bezahlt werden muss, beispielsweise bei Xing oder LinkedIn. Oder die Anbieter verwenden die gesammelten Daten, um ihren Nutzern zielgerichtete Werbung anzuzeigen. Dennoch sollen personenbezogene Daten durch den Datenschutz – insbesondere vor Missbrauch – geschützt werden.

Datenschutz in sozialen Netzwerken – wozu eigentlich?

Der Datenschutz hat das Ziel, den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Personenbezogene Daten sollen insbesondere vor Missbrauch geschützt werden. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten nicht für Zwecke verwendet werden dürfen, denen die Person nicht zustimmt.

Worauf sollten Nutzer im Zusammenhang mit Datenschutz achten?

Wer soziale Netzwerke nutzt, sollte Folgendes berücksichtigen:

  • Datensparsamkeit: Welche Infos sind wirklich notwendig, um einen Dienst zu benutzen?
  • Könnten die Informationen, die ich ins Netz gestellt habe, mir später unangenehm werden und/oder mir – wenn sie zum Beispiel der Arbeitgeber oder andere Stellen sehen – Nachteile darauf erwachsen?
  • Wer kann die Informationen sehen? Welche Einstellungsmöglichkeiten gibt es?
  • Welche Rechte und Befugnisse beanspruchen die Anbieter für sich?

Welche Inhalte der DSGVO der EU sind auch für die sozialen Netzwerke relevant?

Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) führte für den Verbraucher einige Rechte ein. Dazu gehören das Informationsrecht (Recht auf Auskunft), das Recht auf Vergessen­werden sowie das Recht auf Berichti­gung, Untersagung und Beschwerde. Die DSGVO verlangt etwa, dass betroffene Personen darüber informiert werden müssen, zu welchem Zweck ihre Daten verarbeitet werden und Bekanntgabe der Rechtsgrundlage hierfür.

Recht auf Auskunft

Verbraucher, die personenbezogene Daten weiter ge­ben, erhalten durch die DSGVO ein Recht auf Auskunft, um zu erfahren, auf welche Weise und zu welchen Zwecken ihre Daten verarbeitet werden.

Recht auf Vergessenwerden

Auch mit der Einführung des sog. Rechts auf Vergessenwerden möchte die DSGVO die Privat­sphäre der betroffenen Ver­braucher schützen. So soll das Recht auf Vergessenwerden insbe­sondere im Zusammenhang mit Big Data, Webtracking (Webtracking bedeutet, dass der Betreiber einer Webseite oder Suchmaschine weitere Seitenaufrufe im Internet verfolgt und aufzeichnet) und Profilbildung seine Anwendung finden. Demnach sollen einmal preisgegebene Daten grundsätzlich durch das verarbeitende Unternehmen gelöscht oder gesperrt werden können.

Recht auf Berichtigung, Untersagung und Beschwerde

Liegen falsche Daten vor, haben Verbraucher das Recht, eine Änderung zu fordern. Sie können dem datenverarbeitenden Unternehmen auch untersagen, die Daten an Dritte weiter zu leiten. Zudem haben Verbraucher die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben.

Conclusio

„Big brother is watching you“ – was ursprünglich eine Allegorie des Überwachungsstaates war, kann heute im Zusammenhang mit dem Internet angewandt werden. Da soziale Netz­werke auf eine offene Kommunikation zwischen den Mitgliedern abzielen, läuft deren Ziel­setzung und Funktionsweise dem Schutz persönlicher Daten entgegen. Selbst technisch nicht versierten Nutzern dürfte bewusst sein, dass der persönliche „digitale Fußabdruck“ umfang­reiche Rückschlüsse auf die eigene Person zulässt. Nutzer müssen sich darüber im Klaren sein, dass Datenschutz – trotz EU-weiter Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit Mai 2018 – in den meisten sozialen Netzwerken nur in begrenztem Maße gegeben ist.