Die EU schützt Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel. „Sie kämpft aber vehement gegen Geldwäsche, Korruption und Terrorismus“, so Martin Selmayr, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich.
Fakten-Check für den Schutz der Euro-Banknote als Zahlungsmittel:
– Euro-Banknoten sind im EU-Vertrag als gesetzliches Zahlungsmittel verankert, genauer gesagt in Artikel 128 Absatz 1 Satz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
– Und im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Jänner 2021 ist festgehalten, dass das vorrangige EU-Verfassungsrecht Vorschriften entgegensteht, welche die rechtliche oder faktische Abschaffung des Euro-Bargelds bezwecken oder bewirken. Mehr