Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für Österreich relevant? Was wird derzeit eigentlich diskutiert? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Wochenüberblick. In unserer Serie erfahren Sie einmal pro Woche, was sich in der EU tut.
Bezahlbarer Wohnraum: Kommission will EU-Staaten und Kommunen unterstützen
Die Europäische Kommission hat das Gesetz für bezahlbaren Wohnraum vorgeschlagen, um Mitgliedstaaten und Kommunen bei der Bewältigung von Wohnraumknappheit und steigenden Preisen zu unterstützen. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum beeinträchtigt viele Bürger sowie die Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit der EU. Insbesondere in Städten und Tourismusregionen verringert die anderweitige Nutzung von Wohnraum das Angebot. Das neue Gesetz bietet Behörden Rechtssicherheit und einen gemeinsamen EU-Rahmen für Maßnahmen im Einklang mit dem Binnenmarkt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, dass damit Rechtssicherheit für lokale Gemeinschaften geschaffen und mehr Fairness für Bürger erreicht werde.
Neues europäisches Innovationsgesetz: Innovative Ideen fördern und Europas globale Wettbewerbsfähigkeit stärken
Die Europäische Kommission hat ein Innovationsgesetz vorgeschlagen, um die Entwicklung, Finanzierung und Skalierung innovativer Ideen in Europa zu fördern. Ziel ist es, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit, den Wohlstand und die technologische Souveränität der EU zu stärken. Das Gesetz adressiert zwei Hauptherausforderungen: Es erleichtert Start-ups den Zugang zu Kapital durch Rahmenbedingungen zur Bewertung geistigen Eigentums und einen digitalen Marktplatz. Zudem führt es ein einheitliches Beschaffungsverfahren für Forschung und Entwicklung ein. Dadurch sollen administrative Kosten gesenkt, Milliarden an Kapital freigesetzt und Technologien schneller auf den Markt gebracht werden.
Kommission schlägt einfachere Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge vor
Die Europäische Kommission schlägt eine neue Verordnung zur Modernisierung und Vereinfachung des EU-Vergaberechts vor, um Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Infrastruktur effizienter zu gestalten. Die Reform soll Komplexität sowie bürokratischen Aufwand reduzieren und jährliche Einsparungen von 650 Millionen Euro bewirken. Durch die Zusammenfassung bisheriger Richtlinien in einer direkt anwendbaren Verordnung wird der Rahmen einheitlicher und vorhersehbarer. Öffentliche Auftraggeber erhalten mehr Flexibilität, die Möglichkeit zu Verhandlungen mit Bewerbern sowie den Zugang zu einem neuen Innovationsverfahren zur Beschaffung bislang nicht verfügbarer Lösungen.

