EU-Haushalt 2023: Europa soll auch in Zukunft eine sich wandelnde Welt mitgestalten
Die Kommission hat einen EU-Jahreshaushalt in Höhe von 185,6 Mrd. EUR für 2023 vorgeschlagen, der durch Finanzhilfen in Höhe von schätzungsweise 113,9 Mrd. EUR im Rahmen von NextGenerationEU ergänzt werden soll. Über den EU-Haushalt werden weiterhin erhebliche Investitionen mobilisiert, um die strategische Autonomie Europas zu stärken, die derzeitige wirtschaftliche Erholung zu unterstützen, Nachhaltigkeit zu gewährleisten und die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln. Die Kommission wird Investitionen in Umweltschutz und Digitalisierung auch künftig Vorrang einräumen und gleichzeitig den dringenden Bedarf, der sich aus den jüngsten anhaltenden Krisen ergibt, bewältigen.
Der für den EU-Haushalt zuständige Kommissar Johannes Hahn erklärte: „Wir stellen weiterhin Mittel in außerordentlicher Höhe bereit, um die Erholung Europas zu unterstützen und aktuelle und künftige Herausforderungen anzugehen. Der Haushalt ist nach wie vor ein wichtiges Unionsinstrument, das sich eindeutig positiv auf das Leben der Menschen auswirkt.”
Mit dem durch NextGenerationEU flankierten Haushaltsentwurf 2023 wird dem dringendsten Aufbaubedarf der EU-Mitgliedstaaten und ihren Partner weltweit Rechnung getragen. Mit diesen Finanzmitteln wird der Wiederaufbau und die Modernisierung der Europäischen Union weiter vorangetrieben und den Status Europas als starker globaler Akteur und verlässlicher Partner gestärkt.
Der Haushalt spiegelt die politischen Prioritäten der EU wider, die für eine nachhaltige Erholung und die Stärkung der Resilienz Europas‘ von entscheidender Bedeutung sind.
Mehr hier nachlesen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_3473
Staatliche Beihilfen: Rekapitalisierungsregelung im Umfang von 400 Mio. EUR für Portugals Unternehmen
Die Europäische Kommission hat eine mit 400 Mio. EUR ausgestattete Regelung Portugals zur Unterstützung strategisch wichtiger Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, genehmigt. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des Befristeten Beihilferahmens und ist Teil des nationalen Aufbau- und Resilienzplans.
Ziel der Regelung ist es, den Liquiditäts- und Solvabilitätsbedarf der Empfänger zu decken und sie dabei zu unterstützen, ihre Tätigkeiten während und nach der Pandemie fortzusetzen.
Die Kommission hat einen Befristeten Rahmen erlassen, damit die Mitgliedstaaten den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang nutzen können, um die Wirtschaft in der COVID-19-Pandemie zu unterstützen
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Umsätze von Unternehmen in verschiedenen Wirtschaftszweigen sind aufgrund der Corona-Pandemie und der verhängten restriktiven Maßnahmen erheblich zurückgegangen. Diese mit 400 Mio. EUR ausgestattete Regelung Portugals wird es dem Land ermöglichen, solche Unternehmen zu unterstützen, indem sie ihnen hilft, ihren Liquiditäts- und Solvabilitätsbedarf zu decken und den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um gangbare Lösungen zu finden, wie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie im Einklang mit den EU-Vorschriften abgemildert werden können.“
Weitere Informationen finden Sie unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_3300
EU unterstützt ukrainische Start-ups mit 20 Mio. EUR
Die Europäische Kommission hat eine ambitionierte, mit 20 Mio. EUR dotierte Maßnahme zur Unterstützung der ukrainischen Innovationsgemeinschaft auf den Weg gebracht. Mit der neuen Initiative werden durch eine gezielte Änderung des Arbeitsprogramms 2022 des Europäischen Innovationsrats (EIC) mindestens 200 ukrainische technologieintensive Start-ups mit jeweils bis zu 60 000 EUR gefördert.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Parallel zur Abwehr der militärischen Aggression Russlands gilt es für die Ukraine nach vorne zu schauen. Das Land hat mit seiner lebendigen Start-up-Szene großes Potenzial für innovative Unternehmen. Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss unbedingt erhalten bleiben.“
Die Mittel in Höhe von 20 Mio. EUR werden im Rahmen einer wettbewerbsorientierten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein europaweites Netz von Start-up-Verbänden ausbezahlt, durch das ukrainische Innovationsakteure unterstützt werden sollen.
Im Februar 2022 nahm die Kommission das Jahresarbeitsprogramm des EIC an, mit dem für das Jahr 2022 Finanzierungsmöglichkeiten in Höhe von über 1,7 Mrd. EUR auf den Weg gebracht wurden.
Der im März 2021 als maßgebliche Neuerung im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ ins Leben gerufene EIC ist für den Zeitraum von 2021 bis 2027 mit Mitteln in Höhe von über 10 Mrd. EUR ausgestattet. Um alle verfügbaren Ressourcen zu mobilisieren und in diesen schwierigen Zeiten hilfreiche Unterstützung für die Ukraine bereitzustellen, wurde das EIC-Arbeitsprogramm geändert und eine zusätzliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die ukrainische Hochtechnologie-Gemeinschaft mit großem Potenzial für bahnbrechende Innovationen veröffentlicht.
Mehr hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_3533