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Die Woche im Blick

Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für Österreich relevant? Was wird derzeit eigentlich diskutiert? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Wochenüberblick. In unserer neuen Serie erfahren Sie einmal pro Woche, was sich in der EU tut.

 

Europäische Forschernacht und Forschende an Schulen

Am 30. September fand in 26 Ländern die Europäische Forschernacht, die größte Veranstaltung für Wissenschaftskommunikation und -förderung in Europa, statt. Die Veranstaltung soll die Vielfalt der Forschung und Innovation in Europa und ihre Auswirkungen auf das tägliche Leben der Menschen veranschaulichen. Die Forschernacht findet in mehreren EU-Mitgliedstaaten und mit Horizont Europa assoziierten Ländern statt.

Die Veranstaltung, an der jährlich mehr als eine Million Besucher in Europa und darüber hinaus teilnehmen, bringt Personen aus Wissenschaft und Forschung näher an die breite Öffentlichkeit heran und regt das Interesse an Forschungslaufbahnen an, insbesondere bei jungen Menschen. Kinder, Jugendliche und Familien haben die Möglichkeit, die Arbeit von Forschenden durch Unterhaltungs- und Bildungsaktivitäten wie Wissenschaftsshows, Spiele, Quiz, Wettbewerbe, Ausstellungen und digitale Aktivitäten kennenzulernen.

Die EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, Mariya Gabriel, erklärte: „Die Europäische Forschernacht offenbart jedes Jahr den Kindern, Lehrkräften, Eltern und generell den Menschen in Europa die Wunder der Wissenschaft in spielerischer und unterhaltsamer Weise und lässt sie entdecken, wie unsere Forscherinnen und Forscher unser tägliches Leben verbessern. Mit besonderer Freude darf ich ankündigen, dass Forschende und Kinder das ganze Jahr über dank der Initiative „Forschende an Schulen“ interagieren können, einem Projekt, das die Verbindung zwischen Wissenschaft und Bildung weiter stärken soll, indem es die Forschung in die Schulen einbindet.“

Mehr hier nachlesen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_5857

 

Neue Haftungsvorschriften für Produkte und künstliche Intelligenz

Die Kommission hat zwei Vorschläge angenommen, mit denen die Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter, die Kreislaufwirtschaft und die Auswirkungen globaler Wertschöpfungsketten angepasst werden sollen. Erstens schlägt sie vor, die bestehenden Vorschriften über die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte (von intelligenten Technologien bis hin zu Arzneimitteln) zu modernisieren. Die überarbeiteten Vorschriften schaffen Rechtssicherheit für Unternehmen, damit diese in neue und innovative Produkte investieren können, und sorgen dafür, dass Opfer angemessen entschädigt werden können, wenn fehlerhafte Produkte, einschließlich digitaler und aufbereiteter Produkte, Schaden verursachen. Zweitens schlägt die Kommission erstmals eine gezielte Harmonisierung der nationalen Haftungsvorschriften für künstliche Intelligenz (KI) vor, um Opfern von Schäden im Zusammenhang mit KI den Erhalt einer Entschädigung zu erleichtern. Im Einklang mit den Zielen des Weißbuchs zur KI und dem Vorschlag der Kommission für ein Gesetz über künstliche Intelligenz von 2021, mit denen ein Rahmen für Exzellenz und Vertrauen in KI geschaffen wird, stellen die neuen Vorschriften sicher, dass Opfer bei durch KI-Produkte oder -Dienste verursachten Schäden von denselben Schutzstandards profitieren wie bei unter anderen Umständen verursachten Schäden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_5807

 

Kreislaufwirtschaft: Kommission ergreift Maßnahmen zur Verringerung der Abfälle aus Einwegkunststoffartikeln

Die Kommission leitet rechtliche Schritte gegen elf Mitgliedstaaten ein und fordert sie auf, die Umsetzung der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel zu beschleunigen, um die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verringern. Belgien, Dänemark, Estland, Irland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Polen, Portugal, Slowenien und Finnland haben der Kommission nicht die zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen mitgeteilt.

Einwegkunststoffartikel sammeln sich in unseren Meeren und Ozeanen und an unseren Stränden an. Sie gelangen mit höherer Wahrscheinlichkeit in unsere Meere als wiederverwendbare Optionen, da sie lediglich einmal und nur für einen kurzen Zeitraum verwendet werden, bevor sie weggeworfen werden. Kunststoffe sind zwar ein bequemes, nützliches und wertvolles Material, doch Kunststoffabfälle verursachen Umweltschäden und wirken sich negativ auf unsere Wirtschaft aus.  Bei mehr als 80 % der Abfälle im Meer handelt es sich um Kunststoffe, die der Umwelt schaden und insbesondere zu einer unmittelbaren Schädigung von Meerestieren und Vögeln führen. Wenn sie sich auflösen und Mikroplastik freigesetzt wird, können die Kunststoffe auch in die menschliche Nahrungskette gelangen. Nachteilige Auswirkungen der Kunststoffabfälle auf die Wirtschaft sind in Branchen wie Tourismus, Fischerei und Schifffahrt zu beobachten.

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals hat die Kommission Strategien und Maßnahmen für eine Kreislaufwirtschaft vorgeschlagen, in der Kunststoffe nachhaltiger verwendet, wiederverwendet und recycelt werden, sodass weniger Abfälle und Umweltverschmutzung sowie geringere Reinigungskosten entstehen. Die Richtlinie über Einwegkunststoffartikel ist ein wesentliches Element der Kunststoffstrategie der Kommission und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, da sie die Herstellung und Nutzung nachhaltiger Alternativen fördert, mit denen Abfälle im Meer vermieden werden. Gleichzeitig trägt die Richtlinie zum Null-Schadstoff-Ziel der EU bei und kommt so der öffentlichen Gesundheit, der Umwelt und der Klimaneutralität zugute. Sie zielt darauf ab, die Kunststoffabfälle im Meer bis 2030 um mindestens 50 % zu verringern.

Mehr hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_5731