Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für Österreich relevant? Was wird derzeit eigentlich diskutiert? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Wochenüberblick. In unserer neuen Serie erfahren Sie einmal pro Woche, was sich in der EU tut.
Burgenländisches Weinbaugebiet Rosalia wird von der EU geschützte Ursprungsbezeichnung
Die Europäische Kommission hat das Weinbaugebiet „Rosalia“ im Burgenland als geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) genehmigt.
Das Anbaugebiet liegt am Osthang des Rosaliengebirges entlang der niederösterreichisch-burgenländischen Grenze. Das dortige Klima ist ein bedeutender Faktor für die typischen Eigenschaften der Rosalia-Weine: Heiße Tage ermöglichen eine hohe Reife der Trauben und damit die Ausbildung des für die Rebsorten typischen Sauerkirsch- und Zwetschkengeschmacks. Kühle Nächte hingegen führen hauptsächlich zur Bildung von Primäraromen, was den Weinen eine typische Fruchtigkeit und mäßige Tannine verleiht. Die Ursprungsbezeichnung wird in die Liste der mehr als 1600 bereits geschützten europäischen Weine aufgenommen. Eine Liste aller geschützten geografischen Angaben enthält die Datenbank eAmbrosia der EU-Kommission.
Mehr Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/mex_22_7832
Kartellrecht: Europäische Kommission akzeptiert Verpflichtungsangebote von Amazon
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Amazon nach den EU‑Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt.
Die Verpflichtungen von Amazon räumen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in Bezug auf die Nutzung nichtöffentlicher Daten von Marktplatzverkäufern sowie eine etwaige Ungleichbehandlung beim Zugang von Verkäufern zur Buy-Box und zu Prime aus. Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für Wettbewerbspolitik erklärte: „Der heutige Beschluss legt neue Regeln dafür fest, wie Amazon sein Geschäft in Europa betreibt. Amazon kann seine Doppelrolle nicht länger missbrauchen und wird mehrere geschäftliche Vorgehensweisen ändern müssen. Das gilt für die Nutzung von Daten, die Auswahl von Verkäufern bei der Angebotsplatzierung in der Buy-Box und die Bedingungen für den Zugang zu Amazon Prime. Die Änderungen eröffnen neue Möglichkeiten und vergrößern die Auswahl, was konkurrierenden unabhängigen Einzelhändlern und Beförderungsunternehmen sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute kommt.“
Mehr Informationen dazu: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7777
EU-Kommission genehmigt Verlängerung der österreichischen Beihilfe für Schienengüterverkehr
Die Europäische Kommission hat grünes Licht dafür gegeben, dass Österreich die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene weiter fördert.
Die Förderung wurde ursprünglich im Juli 2012 von der Kommission genehmigt, Verlängerungen wurden im Oktober 2017 und Dezember 2019 bewilligt. Da die Regelung im Dezember 2022 ausläuft, hat Österreich bei der EU-Kommission eine Verlängerung bis Dezember 2027 angemeldet. Das Gesamtbudget für die kommenden fünf Jahre beträgt 1,4 Milliarden Euro. Aus Sicht der EU-Kommission ist die Regelung weiterhin notwendig und angemessen, um den Schienengüterverkehr im Einklang mit den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Grünen Deals zu fördern, ohne den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Die Regelung ist weiterhin verhältnismäßig, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat. Der Beschluss wird in Kürze im Beihilfenregister der EU-Kommission unter der Nummer SA.104264 abrufbar sein.
Mehr Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/mex_22_7867