Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für Österreich relevant? Was wird derzeit eigentlich diskutiert? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Wochenüberblick. In unserer neuen Serie erfahren Sie einmal pro Woche, was sich in der EU tut.
Neues einheitliches Patentsystem: Bahnbrechender Beginn einer neuen Ära des Schutzes und der Durchsetzung von Patenten in der EU
Die Kommission begrüßt die Einführung des einheitlichen Patentsystems, das es Unternehmen erleichtern wird, ihre Innovationen in Europa zu schützen und ihr geistiges Eigentum gewinnbringend zu nutzen. Durch das einheitliche Patentsystem werden Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt und der Binnenmarkt für Patente vollendet. Es wird zunächst für 17 Mitgliedstaaten gelten, auf die rund 80 % des BIP der EU entfallen. Die Teilnahme steht weiteren Mitgliedstaaten in Zukunft offen.
Durch das einheitliche Patentsystem entsteht eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung und Durchsetzung von Patenten in Europa. Dadurch verringern sich für Innovatoren, insbesondere für KMU, die Kosten und der Verwaltungsaufwand. Das einheitliche Patentsystem ermöglicht Unternehmen und anderen Innovatoren, ein einziges „einheitliches“ Patent für ihre Erfindungen zu erhalten, das in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist. Dadurch ist es künftig nicht mehr erforderlich, sich in einem komplexen Flickenteppich aus nationalen Patentgesetzen und -verfahren zurechtzufinden, und die kostspieligeren nationalen Validierungsanforderungen an Europäische Patente erübrigen sich.
Mehr dazu:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3004
https://austria.representation.ec.europa.eu/news/schutz-von-geistigem-eigentum-wird-gunstiger-einfacher-und-starker-2023-06-01_de
Waldbrände: EU verdoppelt rescEU-Brandbekämpfungsflotte für den Sommer 2023
Zurückgehend auf die Rede von Präsidentin von der Leyen zur Lage der Union im September letzten Jahres kündigte der EU-Kommissar für Krisenmanagement Janez Lenarčič heute im Rahmen seiner Rede anlässlich des 10. Geburtstags des Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen der EU an, dass die rescEU-Flotte für die Brandbekämpfung aus der Luft in der diesjährigen Waldbrandsaison verdoppelt wird.
Darüber hinaus werden Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien fast 450 Feuerwehrleute entsenden, die vorab in Frankreich, Griechenland und Portugal stationiert werden.
Mehr dazu:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_2943
Sicherheit im Seeverkehr: neue Vorschläge zur Förderung einer sauberen und modernen Schifffahrt
Die Kommission hat am 1. Juni fünf Gesetzgebungsvorschläge zur Modernisierung der EU-Vorschriften über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe vorgelegt. 75 % des Außenhandels der EU werden auf dem Seeweg abgewickelt. Der Seeverkehr ist somit nicht nur der Hauptverkehrsträger in einer globalisierten Wirtschaft, sondern auch die Lebensader der Inseln und entfernten und abgelegenen Überseegebiete der EU. Obwohl die Sicherheit des Seeverkehrs in den EU-Gewässern derzeit sehr hoch ist und nur wenige Todesfälle und keine größeren Ölunfälle in jüngster Zeit zu beklagen sind, werden noch immer jedes Jahr mehr als 2000 Unfälle und Vorfälle auf See gemeldet.
Mit den Vorschlägen will sich die EU neue Instrumente zur Förderung einer sauberen und modernen Schifffahrt geben. Sie dienen der Anpassung des EU-Rechts an die internationalen Vorschriften, sorgen für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Seeverkehr und werden gleichzeitig durch mehr Digitalisierung und Zusammenarbeit in der EU die Umsetzung und Durchsetzung verbessern. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) wird eine herausragende Rolle bei der Umsetzung der neuen Anforderungen spielen, indem sie die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung der neuen Vorschriften unterstützt. In einem separaten Vorschlag werden daher Änderungen am Mandat der EMSA vorgeschlagen, damit sie diese neuen Aufgaben übernehmen kann.
Mehr dazu:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_2919
Kommission will Rechte schutzbedürftiger Erwachsener in grenzüberschreitenden Situationen besser gewährleisten
Am 31. Mai schlägt die Kommission neue Vorschriften vor, mit denen sichergestellt werden soll, dass der Schutz von Erwachsenen in grenzüberschreitenden Situationen gewahrt wird. Auch das Selbstbestimmungsrecht, einschließlich der Freiheit, selbst Entscheidungen sowie Vorkehrungen in Bezug auf die eigene Person zu treffen, soll innerhalb der EU ungeachtet des Aufenthaltsorts der betreffenden Person gewährleistet werden. Die Vorschläge betreffen Erwachsene, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder der Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten außerstande sind, ihre eigenen Interessen zu schützen. Dabei kann es sich beispielsweise um Beeinträchtigungen infolge einer altersbedingten Krankheit wie Alzheimer oder eines gesundheitlichen Problems handeln.
Die grenzüberschreitende Mobilität der Menschen in der EU nimmt zu, und dadurch ergeben sich viele Fragen und Probleme, beispielsweise in Fällen, in denen die Betroffenen oder ihre Vertreter Vermögenswerte oder Immobilien in einem anderen Land verwalten, sich im Ausland medizinisch behandeln lassen oder in ein anderes EU-Land umziehen müssen. In solchen grenzüberschreitenden Situationen gelten oft komplexe und manchmal widersprüchliche Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, was zu Rechtsunsicherheit und langwierigen Verfahren führt.
Mehr dazu:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_2955 https://austria.representation.ec.europa.eu/news/europaische-kommission-will-rechte-von-schutzbedurftigen-erwachsenen-starken-2023-05-31_de