Kids for Europe Ausgabe Vorarlberg Dez. 2021

Die Woche im Blick

Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für Österreich relevant? Was wird derzeit eigentlich diskutiert? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Wochenüberblick. In unserer neuen Serie erfahren Sie einmal pro Woche, was sich in der EU tut.

 Digitalisierung der EU-Justizsysteme

Die Europäischen Kommission hat mehrere Initiativen zur Digitalisierung der Justizsysteme in der EU verabschiedet, um die Justiz zugänglicher und wirksamer zu machen. Dabei ist das übergeordnete Ziel digitale Kommunikationskanäle zum Standardkanal für grenzüberschreitende Gerichtsverfahren zu machen und damit eine der Prioritäten umzusetzen, die in der letztjährigen Mitteilung über die Digitalisierung der Justiz festgelegt wurden.

Diese Schritte seien notwendig, da im EU-Binnenmarkt heutzutage grenzübergreifend viele Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und Unternehmen stattfinden. Zudem müssen die verschiedenen Mitgliedstaaten und Justizsysteme im Interesse einer wirksameren Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität Hand in Hand arbeiten. Die Ermittlungsbehörden und Gerichte verschiedener Mitgliedstaaten müssen bei der Untersuchung und Verfolgung von Straftaten zusammenarbeiten und einander unterstützen sowie Informationen und Beweismittel sicher und rasch austauschen.

Didier Reynders, Kommissar für Justiz, fügte hinzu: „Wirksame und hochwertige Justizsysteme erfordern wirksame Instrumente. Wir verfügen bereits über zahlreiche Instrumente, die der Erleichterung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in der EU dienen. Nicht alle sind jedoch auf dem neuesten Stand, sodass wir sie dringend modernisieren müssen. Die Justizsysteme müssen auch krisenfester sein. Gerichte sollten unter allen Umständen arbeiten können. Dies ist ein Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Wenn die Justizsysteme mit geeigneten Instrumenten ausgestattet werden, kann das zur Erreichung dieses Ziels beitragen. Heute setzen wir das Vorhaben der Kommission um, einen wirklich effizienten und widerstandsfähigen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen.“

Hier erfahren Sie mehr: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6387

 

Geopolitik „made in Europe“

Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik bringen „Global Gateway“ auf den Weg, die neue europäische Strategie, mit der intelligente, saubere und sichere Verbindungen für Digitalisierung, Energie und Verkehr gefördert sowie die Gesundheits-, Bildungs- und Forschungssysteme weltweit gestärkt werden sollen. Global Gateway steht für nachhaltige, zuverlässige Verbindungen, die den Menschen und dem Planeten dabei helfen, die dringendsten globalen Herausforderungen – von Klimawandel und Umweltschutz über die Verbesserung der Gesundheitssicherheit bis hin zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der globalen Lieferketten – zu bewältigen. Mit Global Gateway sollen im Zeitraum 2021 bis 2027 bis zu 300 Mrd. EUR an Investitionen mobilisiert werden, um unter Berücksichtigung der Bedürfnisse unserer Partner und der eigenen Interessen der EU zu einer dauerhaften weltweiten Erholung beizutragen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu: „COVID-19 hat gezeigt, wie eng die Welt, in der wir leben, verflochten ist. Im Zuge der globalen Erholung wollen wir neue Wege zur Vernetzung der Welt gehen, um die Zukunft nachhaltiger zu gestalten. Das europäische Modell zielt auf Investitionen sowohl in „harte“ als auch in „weiche“ Infrastrukturen ab, auf nachhaltige Investitionen in Digitalisierung, Klimaschutz und Energie, Verkehr, Gesundheit, Bildung und Forschung sowie auf Rahmenbedingungen, die gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. Wir werden intelligente Investitionen in hochwertige Infrastrukturen unterstützen, bei denen im Einklang mit den demokratischen Werten der EU und den internationalen Normen und Standards die höchsten Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden. Die Global-Gateway-Strategie zeigt auf, wie Europa resilientere Verbindungen mit der Welt aufbauen kann.

Mehr Informationen zu dieser Thematik finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6433

 

Stärkung des EU-Binnenmarktes für reglementierte Berufe

Die Kommission leitete rechtliche Schritte gegen 18 Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, ein, die die EU-Vorschriften zur Bewertung der Verhältnismäßigkeit neuer Berufsreglementierungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.

Gemäß der Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (2018) müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die von ihnen eingeführten Anforderungen für Berufe notwendig und ausgewogen sind. Mit einer Reihe von in der Richtlinie vorgesehenen Kriterien soll vermieden werden, dass qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern der Zugang zu einem breiten Spektrum von Berufen oder deren Ausübung durch unnötig aufwendige nationale Vorschriften erschwert wird. Wenn die EU-Vorschriften über Verhältnismäßigkeitsprüfungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden, könnte dies letztlich dazu führen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher durch überhöhte Preise benachteiligt werden, die Entwicklung innovativer Dienstleistungen untergraben wird oder gar wichtige Dienstleistungen nicht mehr in ausreichendem Maße zugänglich sind. Die Richtlinie ist ein wirksames Instrument, mit dem Berufsangehörigen der Zugang zu reglementierten Tätigkeiten und deren Ausübung EU-weit erleichtert wird. Die heute zur Gewährleistung ihrer ordnungsgemäßen Umsetzung ergriffenen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass im Einklang mit den Zielen des EU-Aktionsplans zur Durchsetzung des EU-Binnenmarkts keine unverhältnismäßigen Hindernisse im Binnenmarkt entstehen oder diese beseitigt werden.

Von dem Problem sind viele Europäerinnen und Europäer betroffen: Etwa 50 Mio. Menschen (22 % aller Erwerbstätigen in Europa) arbeiten in Berufen, deren Ausübung auf Personen mit bestimmten Qualifikationen beschränkt ist oder in denen – wie zum Beispiel im Fall von Rechtsanwälten oder Apothekern – das Führen eines bestimmten Titels geschützt ist. Oft gelten auch spezifische Anforderungen dafür, wie der Beruf ausgeübt werden kann, etwa Beschränkungen hinsichtlich der Personen, die an diesen Unternehmen Beteiligungen halten können, oder Anforderungen in Bezug auf die Werbung für diese Dienstleistungen. Wenn gewährleistet ist, dass solche Vorschriften gerechtfertigt und verhältnismäßig sind, bringt dies konkrete Vorteile für die Menschen in Europa, von denen sowohl die Berufsangehörigen als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.

Weitere Infos: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6389