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Die Woche im Blick

Was ist in der vergangenen Woche in der EU passiert? Welche EU-Themen sind für Österreich relevant? Was wird derzeit eigentlich diskutiert? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Wochenüberblick. In unserer Serie erfahren Sie einmal pro Woche, was sich in der EU tut.

Aktualisierte strafrechtliche Vorschriften bringen Neuerungen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern

Die Kommission nahm am 6. Februar einen Vorschlag zur Aktualisierung der strafrechtlichen Vorschriften über sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern an. Sexueller Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen, das sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt hat. Mit diesen überarbeiteten Vorschriften werden die Definitionen von Straftatbeständen erweitert und höhere Strafen sowie spezifischere Anforderungen an die Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch und die Unterstützung von Opfern eingeführt. Sie ergänzen den 2022 von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung, in dem die Verpflichtungen von Internetunternehmen zur Aufdeckung, Meldung und Entfernung von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch in ihren Diensten festgelegt werden.

Kindesmissbrauch stellt eine reale Bedrohung dar, die EU-weit zunimmt. Online tauchen beispielsweise immer wieder Anleitungen für Pädophile auf – ein Zeichen für die steigende Gefahr für die Schutzbedürftigsten unter uns. Sowohl die stärkere Online-Präsenz von Kindern als auch die technologischen Entwicklungen bieten neuen Nährboden für Missbrauch.  Allein im Jahr 2022 gab es in der EU 1,5 Millionen Meldungen von sexuellem Kindesmissbrauch.

Mehr dazu: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_631

Kommission begrüßt politische Einigung über neue Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Die Kommission begrüßt die am 6. Februar zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom März 2022. Die Richtlinie ist ein Meilenstein – das erste umfassende Rechtsinstrument auf EU-Ebene zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die in der Europäischen Union nach wie vor zu häufig auftritt. Damit wird der von Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien eingegangenen Verpflichtung entsprochen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, zu verhindern, Opfer zu schützen und Straftäter zu bestrafen.

Mit der Richtlinie werden physische Gewalt wie auch psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen, sowohl offline als auch online, EU-weit unter Strafe gestellt. Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen und Zwangsehen werden als eigenständige Straftaten unter Strafe gestellt.  Zudem werden gemäß den neuen Vorschriften die gängigsten Formen von Cybergewalt strafbar sein, so etwa die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern (einschließlich Deep Fakes), Cyberstalking, Cybermobbing, frauenfeindliche Hetze und „Cyberflashing“. Dies wird insbesondere Opfern dieser Formen der Cybergewalt in Mitgliedstaaten helfen, die diese Taten noch nicht unter Strafe gestellt haben. Angesichts der exponentiellen Ausbreitung und der dramatischen Auswirkungen von Gewalt im Internet muss dieses Problem dringend angegangen werden.

Mehr dazu: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_649

Europäische Kommission begrüßt Einigung auf Aufstockung des langfristigen EU-Haushalt

Die Europäische Kommission begrüßt am 7. Februar die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 2021-2027 und die Einrichtung der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP).

Sobald der überarbeitete Haushalt angenommen ist, kann die Union unsere gemeinsamen Prioritäten weiter umzusetzen und die Herausforderungen, vor denen Europa aktuell steht, zugunsten der Bürgerinnen und Bürger Europas und darüber hinaus angehen. Die Überarbeitung des MFR ermöglicht insbesondere ein mehrjähriges Unterstützungspaket für die Ukraine in Höhe von 50 Mrd. EUR. Diese zusätzlichen Mittel werden für die Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Migration und die Unterstützung von Partnern im westlichen Balkan, in der südlichen Nachbarschaft und darüber hinaus eingesetzt. Dank der Überarbeitung des EU-Haushalts können ferner von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten und Länder, die mit humanitären Krisen konfrontiert sind, besser unterstützt werden.

Mehr dazu: https://austria.representation.ec.europa.eu/news/europaische-kommission-begrusst-einigung-auf-aufstockung-des-langfristigen-eu-haushalt-2024-02-08_de

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_681

Europäische Kommission empfiehlt, CO2-Emissionen bis 2040 um 90 % zu senken

Auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 will die Europäische Kommission die Treibhausgas-Emissionen weiter senken. Sie empfiehlt, dass sich die EU das Ziel setzt, die Emissionen bis 2040 um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren.

Zudem soll eine breite Konsultation starten. Ein Legislativvorschlag wird nach der Europawahl von der nächsten Kommission folgen. In der heutigen Mitteilung werden auch Voraussetzungen genannt, die erforderlich sind, um das 90 %-Ziel zu erreichen. Dazu gehören die vollständige Umsetzung des vereinbarten Rahmens für 2030, die Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, eine stärkere Konzentration auf einen gerechten Übergang, gleiche Wettbewerbsbedingungen mit internationalen Partnern und ein strategischer Dialog über den Rahmen für die Zeit nach 2030.

Mehr dazu: https://austria.representation.ec.europa.eu/news/europaische-kommission-empfiehlt-co2-emissionen-bis-2040-um-90-zu-senken-2024-02-06_de

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_588

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_585