Ohne eine solche Regel kann der Wille eines Arbeitgebers, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, wonach seine Leistungen nicht mehr von einer Arbeitnehmerin erbracht werden sollen, die ein islamisches Kopftuch trägt, jedoch nicht als berufliche Anforderung angesehen werden, die das Vorliegen einer Diskriminierung auszuschließen vermag. Mehr
Abschlussveranstaltung über Ideen und Konzepte der Studierenden der JKU Linz zur Zukunft Europas am 20. Juni 2022 in Linz
Die Europäische Union hat mit der Konferenz zur Zukunft Europas einen großen Diskussionsprozess zu den