Ohne eine solche Regel kann der Wille eines Arbeitgebers, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, wonach seine Leistungen nicht mehr von einer Arbeitnehmerin erbracht werden sollen, die ein islamisches Kopftuch trägt, jedoch nicht als berufliche Anforderung angesehen werden, die das Vorliegen einer Diskriminierung auszuschließen vermag. Mehr
EU Future Talks Salzburg – Europas Jugend diskutiert im Landtag/13.-15.11.24
Europas Jugend formuliert ihre Gedanken für die Zukunft und diskutiert mit Europaparlamentsabgeordneten ihre Forderungen Zum