EU-Kommission stellt kurzfristige Maßnahmen für ungeregelten Brexit vor

Die Kommission hat am 13. November 2018 eine Reihe von möglichen vorrübergehender Maßnahmen für den Fall eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU am 29. März 2019 vorgelegt. Höchste Priorität haben dabei die Bereiche: Aufenthaltsrecht und Visafragen, Finanzdienstleistungen, Luftverkehr, Zoll-, Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften, die Übermittlung personenbezogener Daten und Klimapolitik. Außerdem informiert die Kommission BürgerInnen und Unternehmen mit einem Leitfaden zu den zu erwarteten Änderungen bei Reisen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Weiters hat die Kommission zwei Vorschläge zur Änderung bestehender Vorschriften zu Visas und Energieeffizienz vorgelegt. Diese Anpassungen sind unabhängig vom Ergebnis der Verhandlungen notwendig. Auch wenn die EU-Kommission intensiv auf eine Einigung hinarbeitet, wird es durch den Austritt des Vereinigten Königreichs in jedem Fall zu Schwierigkeiten, beispielsweise in der Lieferkette kommen – ohne Einigung fielen diese Schwierigkeiten noch deutlich schwerwiegender aus. Pressemitteilung