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EU will die Trinkwasserqualität verbessern

Das europäische Trinkwasser kann ohne Bedenken getrunken werden. Die Europäische Union hat sich dennoch zum Ziel gesetzt, die Qualitätsstandards für Trinkwasser zu aktualisieren. Mit den von der Kommission 2017 vorgeschlagenen Regelungen soll etwa ein risikobasierter Ansatz bei der Überwachung der Trinkwasserqualität eingeführt werden. Vorarlberg hatte sich gemeinsam mit den restlichen österreichischen Ländern in Teilbereichen kritisch zum Richtlinienvorschlag geäußert. Nunmehr ist im Gesetz­gebungsprozess von Rat und Europäischem Parlament ein Kompromiss zum Kommissionsvorschlag gefunden worden.

Anstoß durch die Bürgerinitiative „Right2Water“

Wenngleich das Trinkwasser in der Europäischen Union bedenkenlos getrunken werden kann, wurden die Qualitätsstandards für Trinkwasser nochmals überarbeitet. Die ursprüng­liche Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG ist aus dem Jahr 1998 und wurde bereits in den Jahren 2003, 2009 und 2015 geändert. Die im Jahr 2017 vorgeschlagene Novelle geht auf die erste er­folgreiche europäische Bürger­initiative „Right2Water“ zurück. Die Initiative wurde von 1,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet und forderte einen verbesserten Zugang zu sau­be­rem Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung für alle Europäer/innen. In der Folge hat die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie vorgeschlagen.

Aktualisierung von mehr als 20 Jahre alten Standards bei der Trinkwasserqualität

Mit der Neufassung sollten die derzeit geltenden Qualitätsstandards für Trinkwasser, die vor über 20 Jahren festgelegt wurden, aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht werden. Außerdem wurde die Einführung eines risikobasierten Ansatzes bei der Überwachung der Wasserqualität vorgeschlagen. Weiters sollten detaillierte Hygieneanforderungen für Materialien wie Leitungen und Wasserhähne, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, vorgesehen werden. Die Mitgliedsstaaten sollten – laut Kommissionsvorschlag – auch im Hinblick auf Informationspflichten stärker in die Pflicht genommen werden und Verbraucher über die Eigenschaften ihres Trinkwassers sowie über weitere nützliche Fakten informieren.

Vorarlberger Landtag hatte Bedenken aus Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitssicht

Mit dem Richtlinienvorschlag hat sich u.a. der Europaausschuss des Vorarlberger Landtags auf seiner Sitzung am 28. Februar 2018 befasst. Für den Ausschuss widerspricht insbe­sondere die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu einer Gefahrenbewertung der Wasser­körper, die für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch genutzt werden, dem Subsidiaritätsprinzip des gemäß Art. 5 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union. Dies deshalb, da bereits mit den bestehenden EU-Vorgaben in Vorarlberg eine sehr gute Wasserqualität gewährleistet werden kann. Da in Österreich die Wasserversorgung über viele kleine Wasserkörper erfolgt (in Vorarlberg gibt es 400 Wasserversorger, in Österreich 4.500), verursacht diese Vorgabe aber großen zusätzlichen Auf­wand. Auch die Regelung, die die Überschreitung von Trinkwasserqualitätsgrenzwerten automatisch als potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit wertet, ist für den Europaausschuss des Landtags subsidiaritäts­­widrig. Es ist nämlich immer im Einzelfall zu beurteilen, ob eine Nichteinhaltung von Qualitätsvorgaben – die automatisch dazu führt, dass Wasser nicht mehr als Trinkwasser genutzt werden darf – auch eine Gesundheitsgefährdung zur Folge hat.

Daneben haben sich auch alle österreichischen Länder in einer sog. „gemeinsamen Länderstellungnahme“ mit dem Richtlinienvorschlag befasst: sie kritisierten z. B. die vorge­sehenen Untersuchungshäufigkeiten. Eine gute Wasserqualität kann durch korrekte Betriebsführung, Maßnahmen und Betriebskontrollen erreicht werden. Eine hohe Anzahl von Untersuchungen kann dies nicht gewährleisten. Daneben wurde in der Länderstellung­nahme auch Kritik im Hinblick auf die Risikobewertung von Hausinstallationen und das vorgeschlagene System zu Materialien in Kontakt mit Trinkwasser geäußert.

Kompromiss berücksichtigt Position der Länder in Teilbereichen

In den Trilogverhandlungen von Rat der EU, Europäischem Parlament und Kommission konnte vor Kurzem ein Kompromiss zum Richtlinienvorschlag gefunden werden. Der Kompromisstext enthält weiterhin die Verpflichtung, für Trinkwasserversorgung genutzte Wasserkörper einer Gefahrenbewertung zu unterziehen. Allerdings wurden die Zyklen – ursprünglich alle drei Jahre – auf viereinhalb bzw. sechs Jahre verlängert. Bei Überschrei­tungen von Qualitätsgrenz­werten bleibt den nationalen Behörden demgegenüber nunmehr ein Ermessensspielraum, die Gesundheitserheblichkeit einer Überschreitung festzustellen.  Auch die in der gemeinsamen Länderstellungnahme kritisierten Untersuchungshäufigkeiten wurden reduziert. Was die Wasserkontakt­materia­lien betrifft, wurde im Kompromisstext die Kommission beauftragt, mittels Durchführungs­rechtsakten harmonisierte Maßnahmen für Test- und Prüfverfahren auf nationaler Ebene zu erlassen.

Offizielle Verabschiedung durch Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament muss noch erfolgen

Bevor die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie in Kraft treten kann, muss das Ergebnis der Verhandlungen noch durch den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament offiziell bestätigt und im Amtsblatt veröffentlicht werden.