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EU-Zukunftskonferenz: nach Parlament und Kommission hat sich auch der Rat positioniert

Eine neuerliche Konferenz zur Zukunft der EU ist in Vorbereitung, Parlament und Kom­mission haben ihre Standpunkte dazu schon verabschiedet. Nunmehr liegt auch die Ratsposition vor. In den nächsten Wochen werden die Institu­tionen einen Gemeinsamen Standpunkt für den Zukunftsprozess festlegen. Parallel dazu wird über die Frage beraten, wer die Konferenz leiten wird.

Der Europäische Rat vom Dezember 2019 hat u.a. die Idee der EU-Zukunftskonferenz wieder aufgegriffen. Aufgabe des soeben zu Ende gegangenen kroatischen Ratsvorsitzes war es, Vorgehensweise und Inhalte der EU-Zukunftskonferenz aus Ratssicht festzulegen. Verzögert durch die Corona-Pandemie konnte dieser Auftrag – gerade noch – erfüllt werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf Botschafterebene auf ihre Position zur EU-Zukunftskonferenz geeinigt. Diese dürfte in Kürze vom Rat formell angenommen werden

Wie soll die Konferenz organisiert werden?

Laut Rat sollen alle EU-Institutionen gleichberechtigt, aber auch die EU-Bürger/innen in die Konferenz einbezogen werden. Abgeordnete des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente, Vertreter/innen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, aber auch des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses sollen über die EU-Zukunft beraten.

Eine aktive Beteiligung von Unionsbürger/innen ist gewünscht, und zwar mittels Bürgerdialogen, Bürgerforen und über digitale Plattformen. Die Leitung der Konferenz wird – so der Rat – einer „herausragenden europäischen Persönlichkeit“ übertragen, die von einem Lenkungsausschuss – mit Vertretern/innen jeder Institution – unterstützt wird.

Welche Themen soll die Zukunftskonferenz aufgreifen?

Neben den Lessons learned aus der Covid-19-Pandemie soll die Konferenz folgende Themen aufgreifen

  • Nachhaltigkeit, grüner und digitaler Übergang, Klimaneutralität bis 2050
  • Gesellschaftspolitische Herausforderungen
  • Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und digitale Transformation
  • Grundwerte, Grundreche und Freiheitsrechte
  • Internationale Rolle der EU

Was soll das Ergebnis des Prozesses sein?

Die Zukunftskonferenz soll so rasch wie möglich, sobald es die Covid-19-Pandemie erlaubt, gestartet werden. Ergebnis soll ein dem Europäischen Rat 2022 vorgelegter Bericht sein, explizit soll es sich um keine eine Vertragsänderung vorbereitende EU-Konferenz handeln.

Parlament und Kommission haben sich bereits positioniert!

Die Positionen von Europäischem Parlament und Kommission zum EU-Zukunftsprozess liegen seit Jänner 2020 auf dem Tisch, in Form einer Entschließung des Parlaments und einer Mitteilung der Kommission – jetzt gilt es eine gemeinsame Position zu finden.

Hier dürfte vor allem die Einigung darauf, ob sich die EU-Zukunftskonferenz „nur“ im Rahmen der bestehenden EU-Verträge bewegen oder ob Vertragsänderungen angedacht werden dürfen, interessant werden. Während das Parlament einen Prozess fordert, „durch die Vertragsänderungen oder anderweitige Änderungen eingeleitet werden“, spricht sich der Rat explizit gegen solche aus. Die Kommission hat diese Frage in ihrer Mitteilung offen­gelassen.

Österreich setzt sich – so im Programm der derzeitigen österreichischen Bundesregierung (siehe Kapitel Österreich in Europa und der Welt, ab Seite 124) – für einen neuen Vertrag für Europa ein, will also Vertragsänderungen nicht ausschließen.