EuGH: Österreichische Karfreitags-Regelung verstößt gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält die österreichische Karfreitags-Regelung für EU-rechtswidrig: Dass der Karfreitag hierzulande allein für Arbeitnehmer, die den evangelischen Kirchen angehören, ein bezahlter Feiertag ist, stellt laut EuGH-Urteil eine EU-rechtlich verbotene Diskriminierung auf Basis der Religion dar. Solange Österreich seine Rechtsvorschriften nicht im Sinne der Gleichbehandlung ändert, ist ein privater Arbeitgeber unter bestimmten Umständen verpflichtet, allen MitarbeiterInnen am Karfreitag einen bezahlten Feiertag zu gewähren  – oder ihnen ein Zusatzentgelt zu zahlen, falls sie arbeiten. Der Oberste Gerichtshof hat den EuGH um seine Auslegung ersucht, nachdem ein Mitarbeiter einer Detektei in Österreich geklagt hatte, da ihm kein Feiertagsentgelt für am Karfreitag geleistete Arbeit zugestanden wurde. Mehr