Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2020 Leitlinien und Empfehlungen vorgelegt, um die Mitgliedstaaten bei der schrittweisen Aufhebung von Reisebeschränkungen zu unterstützen und es der Tourismuswirtschaft zu ermöglichen, unter Einhaltung der notwendigen Gesundheitsschutzmaßnahmen den Betrieb wiederaufzunehmen. Das Paket soll auch dazu beitragen, dass sich die Tourismusbranche in der EU von den Folgen der Pandemie erholt. Ziel ist es, zu vermeiden, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Sommer zu Hause bleiben müssen und die Saison für die Tourismusindustrie eine verlorene wird, erklärte Exekutiv-Vizepräsidentin Vestager. Schließlich geht es um Einnahmen von rund 150 Milliarden Euro. Der Tourismus trägt 10 % zur Wirtschaftsleistung in der EU bei – in elf Mitgliedstaaten liegt der Anteil darüber. „Millionen von kleinen und familiengeführten Beherbergungsbetrieben, Restaurants, Beförderungsunternehmen und Reisebüros sind vom Konkurs bedroht und können Mitarbeiter nicht mehr halten. Sie müssen den Betrieb dringend wieder aufnehmen“, sagte Binnenmarktkommissar Breton. „Wir tragen dazu bei, den europäischen Tourismus wieder in Gang zu bringen, ohne dass Gesundheit und Sicherheit gefährdet werden.“ Die Kommission empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die Rücknahme der Reisebeschränkungen auf objektive Kriterien stützen. Dazu zählen epidemiologische Kriterien, z. B. im Hinblick auf den Verlauf der Seuche und soziale und wirtschaftliche Erwägungen, wobei zunächst Grenzübertritte in Schlüsselbereichen und aus persönlichen Gründen Vorrang haben sollten. Dabei müsse der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung gewahrt sein: Lässt ein Mitgliedstaat Einreisen in sein Hoheitsgebiet zu, so soll das für alle EU-Länder mit ähnlichen epidemiologischen Bedingungen gelten. „Manchmal wird einem erst so richtig bewusst, was man an etwas hatte, wenn es nicht mehr da ist. So verhält es sich auch mit der Reisefreiheit“, sagt Innenkommissar Johansson. Exekutiv-Vizepräsidentin Vestager kündigte am 13. Mai 2020 auch an, dass die Europäische Kommission Aufforderungsschreiben – sie sind der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren – an jene Mitgliedstaaten sendet, die verpflichtende Gutscheinlösungen vorsehen. Denn nach EU-Recht haben Reisende einen Anspruch darauf, zwischen Gutscheinen und einer Barerstattung für annullierte Tickets (für Flug-, Bahn- und Busreisen sowie Überfahrten mit einer Fähre) oder Pauschalreisen zu wählen. Gleichzeitig regt die Kommission Maßnahmen an, um die Gutscheine für Bürgerinnen und Bürger attraktiver zu machen – denn diese Lösungen können den stark unter finanziellem Druck stehenden Transport- und Reiseunternehmen Spielraum verschaffen. Die EU steht den von der Krise betroffenen Unternehmen über das gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verwaltete Instrument zur Bewältigung der Corona-Pandemi mit Sofortliquiditätshilfen zur Seite. Zusätzlich hat die Kommission über den Europäischen Investitionsfonds bis zu 8 Milliarden Euro für 100.000 Klein-und Mittelunternehmen bereitgestellt. Mehr
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