Europäische Kommission startet zweite Runde der Befragung zu Mindestlöhnen

Die Konsultation der europäischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu der Frage, wie gerechte Mindestlöhne für alle Beschäftigten in der EU gewährleistet werden können, geht am 3. Juni 2020 in die zweite Runde. Auf der Grundlage der Antworten, die in der ersten Phase eingegangen sind, kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass weitere EU-Maßnahmen erforderlich sind. Bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie war es eine politische Priorität für die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, gegen die zunehmende Einkommensungleichheit und Erwerbstätigenarmut in der EU vorzugehen. Im Konsultationspapier zur zweiten Phase werden Optionen für EU-Maßnahmen aufgezeigt, mit denen sichergestellt werden soll, dass Mindestlöhne auf einem angemessenen Niveau festgesetzt und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden. Die Kommission strebt weder die Festlegung eines einheitlichen europäischen Mindestlohns noch die Harmonisierung der Systeme zur Festsetzung der Mindestlöhne an. Jede etwaige Maßnahme würde unterschiedlich angewandt, je nach den Mindestlohnsystemen und Traditionen der Mitgliedstaaten – und unter voller Achtung der nationalen Zuständigkeiten und der Vertragsfreiheit der Sozialpartner. Diese werden nun gebeten, bis zum 4. September 2020 Stellung zu nehmen. Dazu gehört auch die Frage, welches Instrument am besten geeignet wäre. Die Kommission erwägt sowohl verbindliche als auch nicht-verbindliche Instrumente, also sowohl Richtlinien als auch Empfehlungen. EU-Beschäftigungskommissar Schmit sagte: „Jede sechste Arbeitskraft in der EU gilt als Geringverdiener, die Mehrheit davon sind Frauen. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften am Laufen gehalten, als alles andere stillstehen musste. Paradoxerweise werden sie am härtesten von der Krise getroffen. Die Arbeit an einer Initiative zu Mindestlöhnen in der EU ist daher ein wesentliches Element unserer Strategie für die Erholung der Wirtschaft. Jeder verdient einen angemessenen Lebensstandard.“ Mehr