Europäische Kommission wird tätig, um die Rechtsstaatlichkeit in Polen zu wahren

Die Europäische Kommission ist am 26. Juli 2017 tätig geworden, um die Rechtsstaatlichkeit in Polen zu schützen.

Die Kommission hat ernste Bedenken in Bezug auf die geplante Reform der Justiz in Polen in einer an die polnischen Behörden gerichteten Empfehlung zur Rechtsstaatlichkeit zum Ausdruck gebracht. Die von der Kommission vorgenommene Bewertung kommt zu dem Schluss, dass die systemimmanente Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in Polen, die bereits in dem von der Kommission im Januar 2016 eingeleiteten Rechtsstaatsverfahren festgestellt wurde, durch diese Reform weiter verschärft wird. Mehr