Glühbirnen: Kommission duldet keine Toleranz gegenüber Missbrauch von EU-Recht

Die EU-Kommission duldet keine Schummeleien bei EU-Recht, entgegen der Darstellung in einigen Tageszeitungen. Im Gegenteil, die Kommission handelt unverzüglich, wie das bei der missbräuchlichen Ausnutzung von Toleranzgrenzen im Jahr 2012 der Fall war. Lampenproduzenten machten sich damals Toleranzgrenzen im EU-Recht zu Nutze, um ihre Produkte in eine bessere Energieklasse einzuordnen. Durch eine Anpassung der Gesetze wurden die Erzeuger verpflichtet ihre Produkte wahrheitsgemäß als Klasse D anstatt Klasse C Produkte auszuweisen. Die Kommission wird sich auch anderen Probleme im Rahmen der Öko-Design-Richtlinie widmen und hat dafür bereits Vorbereitungsarbeiten begonnen. Das EU-Recht sieht Toleranzgrenzen vor, die unter anderem notwendig sind, um unterschiedliche Messmethoden der nationalen Aufsichtsbehörden zu berücksichtigen, die mitunter zu leicht voneinander abweichenden Messresultaten führen. Mehr