Die EU-Mitgliedstaaten haben am 11. Juli 2016 einem Kommissionsvorschlag zugestimmt, das Pflanzenschutzmittel Glyphosat bis zur endgültigen Prüfung durch die EU-Chemikalienagentur ECHA nur eingeschränkt zu verwenden. Die Experten der Mitgliedsstaaten im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel stimmten am 11. Juli 2016 mit einer Mehrheit für ein Verbot bestimmter Beistoffe (so genannter PEO-Tallowamine) für Glyphosat-Produkte sowie für ein Verbot der Verwendung von Glyphosat in öffentlichen Parks, Spielplätzen und Gärten. Am 29. Juni hatte die Kommission die Verlängerung des Einsatzes von Glyphosat als Kompromiss vorgeschlagen, nachdem sich die Mitgliedsstaaten in mehreren Anläufen nicht auf eine weitere Verlängerung der Zulassung einigen konnten. Bis 2017 soll die EU-Chemikalienagentur ECHA in einem neuen Gutachten mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen von Glyphosat klären. Mitgliedsstaaten können den Einsatz von Glyphosat auf ihrem Gebiet auch bei einer EU-weiten Zulassung verbieten. Bei einem EU-weiten Verbot von Glyphosat darf das Mittel aber in der gesamten EU nicht mehr angewandt werden.
Videostatement von EU-Kommissionssprecher Enrico Brevio
Fragen und Antworten zu Glyphosat